Читать книгу Zoff im StuPa. Planspiel zu Partizipationsmöglichkeiten in der Studentischen Selbstverwaltung - null Arndt-Behne-Schmidt-Schwedt - Страница 3
Оглавление1. Einleitung
1.1 Zur studentischen Selbstverwaltung
Das Hochschulwesen ist in Deutschland in der Hoheit der Länder. Entsprechend sind auch die Regelungen für die „verfasste Studierendenschaft“ sehr unterschiedlich. Grundsätzlich, kann man feststellen, dass die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen in Nord- und Westdeutschland die am weitesten entwickelte Form studentischer Selbstverwaltung aufweisen. Diese kurze Einleitung stützt sich daher, auch auf Grund des Mangels an wissenschaftlichen Untersuchungen dieser demokratischen Organisationsform, auf die Hochschulgesetze in Nordrhein-Westfalen (dort die Paragraphen 53 und 54) sowie das entsprechende Gesetz in Niedersachsen (mit dem Paragraphen 20). Für andere Bundesländer im Osten und Süden Deutschlands(seit 2012 hat nur noch Bayern statt einer verfassten nur eine unabhängige Studierendenschaft), müsste in der konkreten Situation jeweils eine Differenzierung vorgenommen werden. Für die Zwecke der politischen Bildung in den Studierendenschaften der Universitäten mit diesem Planspiel sollte eine Verallgemeinerung akzeptabel sein und als exemplarisches Lernen angesehen werden.
An deutschen Universitäten sind die Studentinnen und Studenten nicht einfach Lernende und zu Prüfende. Sie bilden als Gesamtheit eine unterschiedlich stark ausgeprägte rechtsfähige Teil- oder Gliedkörperschaft mit eigenen Aufgaben und zur Verfügung stehenden Mitteln und dem Recht zur Selbstverwaltung. Die Mittel werden als studentischer Beitrag von den Hochschulen erhoben. Zu den Aufgaben gehören neben hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belangen der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft auch die politische Bildung (staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, aktive Toleranzförderung, internationale Studierendenbeziehungen u.a.) der Studentinnen und Studenten sowie die Mitwirkung an der Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule allgemein. In wie fern dies ein politisches Mandat ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Im Planspiel „Zoff im StuPa“ handelt es sich um ein (simuliertes) politisches Mandat, zum Zweck der politischen Bildung.
Die Studierendenschaft wählt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl die Organe der Selbstverwaltung. In der Regel sind dies das Studierendenparlament (umgangssprachlich StuPa) als oberstes Beschlussorgan und der hieraus hervorgehende Allgemeine Studierendenauschuss (AStA). Zum Teil ist das StuPa auch verpflichtet einen Haushaltsausschuss zu wählen. Daneben kann es auch Vollversammlungen und Urabstimmungen sowie Fachschaftskonferenzen und unabhängige Referate geben. In Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt weichen nicht nur die Aufgaben von dieser Darstellung ab, sondern auch die Bezeichnungen selbst.
Der AStA vertritt die Studierendenschaft, führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. In der Regel durch die Unterschrift von zwei AStA-Mitgliedern werden rechtliche Erklärungen, die die Studierendenschaft zu etwas verpflichten, gültig. Dem AStA-Vorsitz obliegt häufig nicht nur die Leitung des AStAs allgemein, sondern die Kontrolle auf Rechtskonformität von Beschlüssen des AStAs und des StuPas.