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Die Nummer 22 – Adi Zack

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Auf der anderen Seite der Straße, auf Nummer 22 sitzt Adi Zack (1) schon den ganzen Abend auf seinem Kirschbaum, damit ihm nichts vom Spektakel entgeht. Dadurch dass er am Kirschbaum sitzt, kann er über den lebenden Zaun sehen. Der Kirschbaum ist auf seinem Grundstück das höchste Objekt und das hat seinen Grund.

Für ihn ist es eine kleine Genugtuung, mit anzusehen, wie Herr Loibner abgeführt wird. Vor einiger Zeit hat er Herrn Loibner geradezu angefleht, ihn mit seinen Beziehungen zur Baubehörde zu unterstützen. Der Schuft lachte nur dumm und meinte, dass er nichts für Herrn Zack tun könne.

Adi Zack hat seinen Garten als Teil der Kleingärtnersiedlung vor einigen Jahren gepachtet. Der Pachtvertrag läuft über 99 Jahre und ist sehr preiswert, da das Grundstück nur 500 Quadratmeter hat und sich darauf nur ein wirklich kleines Haus befindet. Es sind zwei Zimmer mit allen Nebenräumen.

Als Familienvater mit einem Adoptivkind hat er sich wenigstens drei Zimmer gewünscht, aber allzu viele Grundstücke kamen in den letzten Jahren nicht auf den Markt. Wenn doch, dann war es in einer Preisklasse, die er sich als Versicherungsvertreter nicht leisten konnte. Also griff er bei dem Pachtvertrag schnell zu bevor es ein anderer tat. „Besser dies, als gar nichts“, dachte er sich damals.

Nachdem er mitbekommt, wie im anderen Garten über der Straße das Haus vergrößert wird, kommt er auch auf die Idee zu bauen. Seine Intention ist zunächst, zwei Räume anzubauen, denn dafür langt das Grundstück allemal. Er beauftragt einen Architekten mit der Planung und freut sich schon auf das Ergebnis.

Mit seiner Frau bespricht er nichts davon, denn er meint dass dies Männerangelegenheiten wären, die eine Volksschuldirektorin für behinderte Kinder ohnehin nicht verstehen würde.

Einige Monate vergehen, weil der Architekt größere Projekte hat, um die er sich vordringlich kümmern muss. Schließlich nimmt er einen Lokalaugenschein vor und fertigt danach einen Zwischenbericht an. Das Ergebnis ist einigermaßen ernüchternd. Die Bausubstanz ist in keinem wirklich guten Zustand. Man muss geradezu befürchten, dass die Nutzungsbewilligung für das Objekt widerrufen wird, wenn die Ämter vom Zustand des Objektes erfahren. Man könnte zwar einzelne Wände oder Teile davon austauschen, aber ob dies das Fundament aushält, ist keineswegs gesichert. Viel eher befürchtet der Architekt, dass mitten im Umbau alles zusammenkrachen könnte und dafür will er keineswegs die Verantwortung tragen. Also rät er Herrn Zack von einem Umbau dringendst ab.

Dies bringt das Gefühlsleben von Herrn Zack nicht gerade voran und so feuert er den Architekten, der als zusätzliches Ärgernis so viel Zeit verbummelt hat. „Wenn man nicht alles selbst macht!“ denkt sich Herr Zack und begibt sich ans Werk. Er macht sich schlau, wie man einen Bauplan erstellt. Danach zeichnet er selbst alle Pläne für sein neues Haus, welches er dort zu errichten beabsichtigt.

Natürlich überlegte er, dass die Behörde einwenden könnte, dass er bereits eine Behausung auf dem Grundstück hat und daher ein Neubau nicht bewilligt werden kann. Dem baut Herr Zack vor, indem er das Haus selbst abreißt und das Material entsorgt. Jetzt muss er nur noch den Pachtvertrag beilegen, der ihn berechtigt, auf dem Grundstück zu wohnen. Dann sendet er den Berg an Papier zur Baubehörde.

Es dauert erneut viele Monate, sowie einige persönliche Urgenzen, bevor er einen positiven Bescheid erhält. Er öffnete den Brief, sieht die Worte „wird bewilligt“ und beginnt einen Freudentanz. Er wusste doch, dass er keinen Architekten brauchen würde und sein Kalkül mit dem Abriss des alten Hauses ist offenbar auch aufgegangen. Also geht er an diesem Tag ausgedehnt feiern. Er macht dies mit seinen Arbeitskollegen, denn seine Frau hat noch zu arbeiten.

Am nächsten Tag holt er dann das Schriftstück nochmals hervor, um sich die Details anzusehen. Es gibt in der Tat interessante Details, weil es für die Kleingartensiedlung ganz andere Flächenwidmungspläne gibt. Sie unterscheiden sich deutlich von jenen Plänen, die auf der anderen Straßenseite gelten, weil es dort keine Pachtgründe sind, sondern Eigentumsgründe und dort auch keine Kleingartensiedlung vorliegt.

Die Baubewilligung nimmt es offenbar mit den Abständen zu den Nachbargrundstücken und zur Straße sehr genau. Hier steht, welcher Abstand mindestens zur Straße bestehen muss, welche Abstände zum oberhalb und unterhalb liegenden Grundstück einzuhalten sind und dann auch noch der Mindestabstand zum hinteren Grundstück. Auf der verbleibenden Fläche kann und darf er bauen. Sollte es bereits Bauwerke geben, die vor dem 1. Jänner dieses Jahres bestanden, so durften diese erhalten bleiben, da sie noch vom vorangegangenen Flächenwidmungsplan geregelt wurden. Wäre also das alte Haus näher an den Nachbargrundstücken gestanden, so hätte dies trotz neuer Gesetze weiterhin stehen bleiben dürfen.

Diesen Teil versteht Herr Zack sofort. Sein altes Haus, welches er abgerissen hat, musste sich nicht an diese Abstände halten. Nun will er aber wissen, wie groß sein Haus jetzt werden darf. Also nimmt er alle Maße des Grundstücks zur Hand und beginnt zu rechnen.

Das Ergebnis erscheint ihm falsch, er muss sich irgendwo vertan haben, also nochmals alles von vorne. Bei dieser schwierigen Materie kann man sich leicht vertun und das umso mehr, wenn man nicht aus der Baubranche kommt. Aber mit Geduld und Muße kommt man ans Ziel. Also. Neue Konzentration, neue Zettel, neue Nebenrechnungen, nur die Ruhe, keine Panik, einfach Ziffer für Ziffer und Zahl für Zahl, dann kann nichts schief gehen.

Es blieb dabei: Sein neues Haus darf 20 Meter lang werden, soweit die gute Nachricht – aber nur einen Meter breit!

Ein Streich? Ein übler Scherz? Ein Missverständnis? Ein Schildbürgerstreich? Die Tat eines wahnsinnigen Beamten? Ein Alptraum? Alles kann es sein, nur nicht die Wahrheit!

Trotz aller Proteste bei der Behörde bleibt es dabei. Danach der Versuch, dass Herr Loibner seine Beziehungen spielen lässt. Immerhin hat er sein Haus auch immens vergrößern dürfen. Aber der feine Herr Loibner rührt nicht einen Finger, um die Baubehörde zu einem Einlenken zu bewegen.

Seither gibt es auf dem Grundstück nur mehr ein Zelt, einen Kirschbaum und sonst nichts. Auch der Pachtvertrag kann nicht aufgelöst werden, aber man darf sich einen anderen Pächter suchen, der in den Vertrag eintreten kann. Unter diesen Umständen ist aber auch das aussichtslos, denn es gibt kein Haus auf dem Grundstück, nicht einmal ein altes kleines Haus.

Die Beziehung zu Herrn Zacks Ehefrau ist wohl nicht die große Liebe, die zu seinem Garten mit Haus hätte es werden können, aber da sein Kapital für 99 Jahre dort festsitzt, wird er seiner Liebe in diesem Leben wohl nicht mehr begegnen. Für jene Menschen, für welche die Liebe unerreichbar ist, bleiben Träume und Illusionen. Einige stürzen sich nur auf verheiratete Männer oder Frauen und träumen davon, den bereits vergebenen Partner an Land zu ziehen. Meistens bleibt es beim Traum.

Manchmal kommt Herr Zack noch in seinen Garten um davon zu träumen, wie schön es gewesen wäre, wenn…

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