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I. Kreditsicherung und Misstrauen

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Nach alter Banker-Weisheit ist der sicherste Kredit derjenige, für den man keine Sicherheit braucht. Wer Kredit gibt und dafür Sicherheit verlangt, lässt es nicht bei dem Vertrauen bewenden, das im Begriff des Kredits liegt, sondern zieht in seine Überlegungen die Möglichkeit ein, der Kreditnehmer werde den Kredit im späteren Fälligkeitszeitpunkt nicht tilgen und Zinsen nicht zahlen. Nur für diesen Fall will er auf die Sicherheit zurückgreifen. Hat der Kreditgeber aber zu Recht keinerlei Zweifel, dass sich der Kreditnehmer vertragstreu verhalten wird, braucht er keine Sicherheit. Das Verlangen nach Kreditsicherheit ist also Ausdruck von Misstrauen, nämlich Misstrauen in die Solvenz und Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers, die Sorge vor dessen wirtschaftlicher Krise. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass die Krise nicht eintritt und im Nachhinein festgestellt werden kann, dass es keiner Kreditsicherheit bedurft hatte und ihre Bestellung gegenstandslos wird. Die angenehmste Kreditsicherheit ist diejenige, auf die man nicht zurückzugreifen braucht. Die Bestellung der Kreditsicherheit ist demnach ein Hilfsgeschäft, ein Sekundärgeschäft, das ein Hauptgeschäft, die Kreditgewährung, voraussetzt, und das gleichsam im Hintergrund ruht, solange der Kredit vereinbarungsgemäß abgewickelt wird und erst dann hervortritt, wenn dies nicht mehr der Fall ist. Dann tritt die Abwicklung der Kreditsicherheit an die Stelle der gescheiterten Tilgung des Kredits. Kreditsicherung bedeutet Bestärkung des Kredits. Eine Person oder ein Gegenstand tritt hinzu, um, lediglich im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder auch nur der Zahlungsunwilligkeit, einzuspringen. Wenn Kreditsicherung trotzdem so große wirtschaftliche Bedeutung hat, so aus dem Grunde, dass die Sorge vor der Krise des Kreditnehmers nicht nur allgegenwärtig ist, sondern dass die Sorge oft auch Wirklichkeit wird. Und weil Krise oft Insolvenz bedeutet, misst sich der Wert einer Kreditsicherheit an ihrer Bewährung dort.

Recht der Kreditsicherheiten

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