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Aus dem Vorwort zur 3. Auflage

Aus dem Vorwort zur 3. Auflage

Die Rechtsmaterie bringt es mit sich, dass sich für ihre Gliederung zwei unterschiedliche Blickwinkel anbieten: Man kann die Kreditsicherheiten nach ihrer Qualität einteilen und Real-, Rechts- und Personalsicherheiten abhandeln, muss dann aber bei jeder Kreditsicherungsart ihre rechtliche Grundlegung, nämlich ihren gesetzlichen oder kautelarischen Charakter, jedes Mal erneut erörtern, vielleicht ein dem Kreditsachbearbeiter dienliches Vorgehen; man kann aber auch die rechtliche Grundlegung zum Ausgangspunkt des systematischen Aufbaus machen, also zunächst die gesetzlichen Kreditsicherungstypen und sodann die kautelarischen Ausformungen aufarbeiten und Real-, Rechts- und Personalsicherheiten das eine Mal unter jenem, das andere Mal unter diesem rechtlichen Kriterium erörtern. Für die rechtliche Durchdringung der Kreditsicherheiten erscheint der letztgenannte Aufbau der richtige (durch den zum Beispiel der Treuhandcharakter von Erstreckungsformen des Eigentumsvorbehalts deutlicher gemacht werden kann), und er wurde den beiden Vorauflagen folgend beibehalten.

Recht der Kreditsicherheiten

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