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Historisch-politische Definition

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Wie bei Körperschaft oder Mannschaft bedeutet der Wortteil -schaft eine Zusammengehörigkeit – Landschaft wurde in früheren Zeiten mitunter als Synonym für die Bewohner eines Territoriums oder ein Territorium als Gebiet ein und derselben Verfassung gebraucht. In Spätmittelalter und Neuzeit wurden als Landschaft auch die landtagsfähigen, durch Grundbesitz ausgezeichneten Stände (zum Beispiel: Kirche, Ritterschaft, Städte) verstanden. Die Landschaft konnte so im frühneuzeitlichen Württemberg eine tatsächliche politische Kraft sein. Solche Definitionen spiegeln sich heute noch in der Praxis wider, einen Landkreis oder einen Bezirk als Landschaft zu bezeichnen. Westfalen, Oberbayern oder das Saarland können so als Landschaft verstanden werden, und obwohl die Definition den naturräumlichen Gegebenheiten nicht zwingend entspricht, haben solche Landschaften doch den Vorteil scharfer Begrenzung.

Landschaftsarchäologie

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