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4. Checkliste für die Ermittlungspraxis

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✓ Der erste Angriff erfolgt durch die Schutzpolizei, die Endsachbearbeitung durch die Kriminalpolizei. ✓ Vernehmung des Anzeigenerstatters (i.d.R. der Geschädigte) als Zeugen. ✓ „Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten“ (i.d.R. Formblatt) unterschreiben lassen. Damit erleichtern sich Anfragen des Sachbearbeiters bei entsprechenden Stellen. ✓ Sollte der Angriff mit Unterstützung elektronischer Kommunikationsmittel stattgefunden haben, ist die Mail nach Absprache mit dem betreffenden Sachbearbeiter zu sichern und an einen E-Mail-Account der Polizei weiterzuleiten. Unter Umständen genügt aber auch ein Ausdruck der Mail. ✓ Ebenfalls nach Absprache kann der Header ausgelesen bzw. gesichert werden. ✓ Auch ob die jeweilige Auswertung der betroffenen Hardware sinnhaft ist, sollte mit dem Endsachbearbeiter abgesprochen werden.

II. Identitätsdiebstahl › 5. Präventionsmaßnahmen

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