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6. Markttransparenz für Handelsplätze und systematische Internalisierer

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Für regulierte Märkte, multilaterale und organisierte Handelssysteme sowie systematische Internalisierer gelten bestimmte Vorhandels- und Nachhandelstransparenzpflichten. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zwischen konkurrierenden Handelsplätzen. Geregelt sind die Anforderungen in der VO 600/2014 (MiFIR), die etwa durch die DelVO 2017/567, 2017/572, 2017/577, 2017/583 und 2017/587 ergänzt werden.

Kapitalmarktrecht

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