Читать книгу Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger - Ralf Klaßmann - Страница 6
Vorwort
ОглавлениеFragen des Steuerrechts spielen sowohl für Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher (kommunaler oder kirchlicher) Trägerschaft als auch in freigemeinnütziger oder privater (körperschaftsteuerpflichtiger) Trägerschaft eine immer wichtigere Rolle.
Deshalb war eine erneute Aktualisierung der letzten Auflage des vorliegenden Werkes vom Oktober 2015 angezeigt. Erörtert wird umfassend und praxisnah der Rechtsstand zum 01.01.2021, wobei die bis zum 31.12.2020 verfügbaren Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung (des EuGH und der nationalen Finanzgerichte), Finanzverwaltung und Schrifttum – vgl. hierzu auch das Literaturverzeichnis – verarbeitet worden sind. Die etwaige Nichtberücksichtigung einer Veröffentlichung stellt grundsätzlich keine Wertung der Autoren dar.
Der in der Vorauflage erreichte Umfang wurde, um den Charakter des Buches als tägliches Nachschlagewerk nicht zu beeinträchtigen, beibehalten. Dies machte allerdings an vielen Stellen eine konsequente Straffung der Kommentierung notwendig. Andererseits wurden, wo immer dies geboten erschien, die Ausführungen zu besonders wichtigen bzw. umstrittenen Fragestellungen vertieft.
Letzteres betrifft insbesondere die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben für steuerbegünstigte Krankenhäuser und die – auch für Träger mit erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung bedeutsamen – Ausführungen zu § 67 AO (»Krankenhäuser«). Daneben werden die (grundsätzlichen und aktuellen) Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts mit praxisnahen Schwerpunkten (Steuerpflichten und -befreiungen, Organschaft, Steuersatz im Falle der Steuerpflicht, Vorsteuerabzug) ausführlich behandelt. Abgerundet werden die Erläuterungen durch Hinweise zu weiteren, im Krankenhausbereich relevanten Steuerarten, z. B. zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer.
Selbstverständlich wurden die umfassenden Kommentierungen des Bundesfinanzministeriums im sog. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (in der am 31.12.2020 gültigen Fassung) ebenso berücksichtigt wie im Bereich der Gemeinnützigkeit die bis zum 31.12.2020 veröffentlichten Erläuterungen der Finanzbehörden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung.
Eingeflossen sind wie immer auch vielfältige Anregungen aus dem Leserkreis, für die sich die Autoren und der Verlag herzlich bedanken, außerdem zahlreiche Hinweise der Kolleginnen und Kollegen der Autoren aus dem Fachbereich »Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft« der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Mitglieder des Arbeitskreises »Steuerbegünstigte Körperschaften« des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer bzw. des Arbeitskreises »Steuerrecht der Krankenhäuser« der DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Für Anregungen und Kritikpunkte aus dem Leserkreis sind die Verfasser (unter gesundheit@bdo.de) jederzeit sehr dankbar.
Ralf Klaßmann und Oliver Stein | Köln, den 4. Januar 2021 |