Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach - Страница 67
D. Versuch
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Zum Tötungsversuch allgemein s.o. Rn. 20. Trotz vollendeter vorsätzlicher Tötung kommt nur versuchter Mord in Betracht, wenn der Täter irrig das Vorliegen eines mordqualifizierenden objektiven Tatbestandsmerkmals annahm, so, wenn er einen vermeintlichen Arg- oder Wehrlosen niederschießt, der in Wirklichkeit das Vorhaben des Täters durchschaut, aber es unterlassen hatte, Abwehrmaßnahmen zu treffen (BGH NStZ 94, 583), oder wenn das Mordmerkmal während der Ausführung wegfällt (Fi 106; Schroeder JR 08, 392); in diesem Falle Idealkonkurrenz mit vollendetem Totschlag. Umgekehrt kann vollendeter Totschlag mit einem anschließenden, durch eine selbstständige Handlung begangenen Mordversuch zusammentreffen.