Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach - Страница 102
Anmerkungen
ОглавлениеAnders bei Zäsur, BGH NStZ 02, 432. – Ist ein Tötungsvorsatz möglich, aber nicht nachweisbar, so ist nach BGH JR 99, 294 wegen doppelter Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“ eine Verurteilung weder nach § 212 noch nach § 221 möglich (scharf abl. Stein JR 99, 265: Problem der Konkurrenzlehre).