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Vorwort
ОглавлениеMit den Bänden VIII und IX wendet sich das Ius Publicum Europaeum-Projekt nach den materiellen Grundlagen und Grundzügen des Verwaltungsrechts im europäischen Rechtsraum, denen die Bände III–V gewidmet sind, der Verwaltungsgerichtsbarkeit in einem weiteren Sinne zu. Praktisch wird das Ius Publicum Europaeum für den Einzelnen wie für die Allgemeinheit erst dann, wenn es auf den konkreten Fall heruntergebrochen und seine ordnende und steuernde Kraft im Alltag erfahrbar wird. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, verstanden als die Gerichtsbarkeit, der die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten mit oder unter Beteiligung der öffentlichen Verwaltung aufgegeben ist, ist daher die Institution, die maßgeblich für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates bzw. der rule of law verantwortlich ist, der Verwaltungsrechtsschutz das Vehikel zu ihrer Entfaltung.
Schon die bisherigen Bände waren bestrebt, das Verfassungs- und Verwaltungsrecht im europäischen Rechtsraum nicht nur in statischer Hinsicht zu präsentieren, sondern auch über Dynamiken im europäischen öffentlichen Recht und seinen verschiedenen Rechtssystemen zu informieren. Hier lassen sich – trotz der sehr unterschiedlichen Ausgangspunkte und Pfadabhängigkeiten – unter dem Einfluss von Europäisierung und Internationalisierung sowie einem im Entstehen begriffenen gemeineuropäischen Verständnis von der Funktion des Verwaltungsrechtsschutzes Konvergenztendenzen ausmachen, die hinter der Fülle der prozessualen Detailregelungen auf den ersten Blick nicht ins Auge springen mögen, mit ein bisschen Abstand auf den zweiten Blick jedoch unverkennbar sind. Dazu tragen nicht zuletzt die Verwaltungsgerichte bei, die sich durchaus als selbständige Akteure im europäischen Rechtsraum empfinden und ihn durch ihre Entscheidungen mitgestalten.
Vor diesem Hintergrund erhalten Kenntnisse über die verschiedenen Institutionen und ihr Vergleich eine immer größere Bedeutung, wie insbesondere die in Band IX versammelten Querschnittsbeiträge zeigen.
Das Ius Publicum Europaeum-Projekt ist weiterhin der Fritz Thyssen Stiftung zutiefst verpflichtet. Sie hat die aufwändige und kostenträchtige Zusammenarbeit durch die Finanzierung von Tagungen und Übersetzungen nachdrücklich gefördert. Ohne ihre ebenso unbürokratische wie substanzielle Hilfe hätten wir diese Bände nicht in dieser Form verwirklichen können.
Hervorzuheben ist der Beitrag von Michael Guttner und Sebastian Waldmann, in deren Händen die Gesamtredaktion lag. Es ist ihrer Bearbeitung zu verdanken, dass die Texte an rechtswissenschaftliche Diskurse aus dem deutschen Sprachraum anknüpfen. Hier liegt nicht nur eine große redaktionelle, sondern auch eine wissenschaftliche Leistung für die weitere Entwicklung des Ius Publicum Europaeum. Sie erhielten bei dieser Arbeit wichtige Unterstützung durch Louisa Endrös, Lisa Gänsheimer, Valentin L. Grießer, Lukas Löhr, Dominik Schwab, Thomas Dziwis, Wenjing Feng, Leonie Fritz, Florentine Hamann und Tobias Wedemeyer. Tiefster Dank und Verbundenheit gelten schließlich Dr. Daniel Fröhlich, der das Projekt über ein Jahrzehnt begleitet hat, die weitere Mitwirkung am Ius Publicum Europaeum jedoch aufgrund seiner schweren Erkrankung aufgeben musste.
Heidelberg, München und Uppsala, im September 2018
Armin von Bogdandy Peter M. Huber Lena Marcusson