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III. Der totale Luftkrieg bis zum Ende

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Die unterschiedliche, vielfältige Heranziehung zum Kriegsdienst und die unmittelbare Lebensbedrohung beim Einmarsch feindlicher Truppen waren jedoch nicht die einzigen Erschwernisse und Auswirkungen des „totalen Krieges“ für den Alltag der Frauen und der übrigen Zivilbevölkerung. Ebenso schwerwiegend, beängstigend und gefährlich zum Teil sogar lebensbedrohlich für jeden Einzelnen waren die Folgen des alliierten Luftkrieges gegen die deutsche Heimatfront ab 1942/43. Denn obwohl die Regierungen in Berlin, London und Paris bei Kriegsbeginn dem Appell des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt zugestimmt hatten, keine Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung durchzuführen, kam es im Verlauf des Krieges gleichwohl zu umfangreichen und verheerenden militärischen Kampfmaßnahmen aus der Luft auf die jeweilige Zivilbevölkerung des Landes.

Wie war es zu diesem rücksichtslosen „Krieg der Bomber“1 gekommen? International anerkannte vertragliche Abmachungen über die Beschränkung der Luftkriegführung gab es bei Beginn des Zweiten Weltkrieges nicht. Schon bei der Eroberung Warschaus im September 1939 durch die deutsche Wehrmacht offenbarte sich die Unmöglichkeit, zwischen zivilen und militärischen Zielen oder so genannten „offenen und unverteidigten“ sowie befestigen Städten zu unterscheiden. Die gleichen Erfahrungen machten die Briten, als sie bis zum Frühjahr 1940 Bombenangriffe gegen deutsche Küstenanlagen und Schiffsziele in Norddeutschland flogen.

1945

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