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Erst die Wissenschaft, dann die Praxis

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Und warum ist »Rechtswissenschaften« der korrekte Begriff? Weil Dein gesamtes Studium bis zum ersten Staatsexamen absolut wissenschaftlicher Natur ist. Das Studium besteht zum großen Teil aus Theorien von Altmeistern der Rechtswissenschaft. Diese Theorien musst Du schließlich auswendig lernen und ihre Argumente wirst Du in den Klausuren wiedergeben müssen.

Die Praxis erwartet Dich erst nach dem ersten Examen. In der Zeit des Referendariats lernst Du wie Juristen arbeiten, als Anwälte oder Richter oder in der Verwaltung, welche Anträge wie und wann gestellt werden, wie ein Gerichtsverfahren abläuft, wie Du ein Urteil schreibst und so weiter. Im echten Leben eines Juristen sind die Theorien weniger relevant. Um möglichst früh zu sehen, ob Dir der Beruf eines Juristen Spaß macht, sind Praktika schon im Grundstudium sehr empfehlenswert. Wann, wie und wo genau, erfährst Du in Kapitel 8 Das Grund- und das Hauptstudium.

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