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2.3 DER ABSCHLUSS DES STUDIUMS: DAS STAATSEXAMEN – EIN VERALTETES SYSTEM?

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Das Staatsexamen ist der Abschluss, der bislang noch überwiegend an den deutschen Unis am Ende des Tunnels winkt. Es setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Teil zusammen. Den universitären Teil nennt man Schwerpunkt und Du kannst ihn Dir selbst aussuchen – immerhin macht er dreißig Prozent Deiner Gesamtexamensnote aus. Doch das Staatsexamen polarisiert: Es wurde angeregt und begonnen, auch für das Rechtswissenschaftsstudium Bachelor- und Masterstudiengänge einzuführen, das nennt man Bologna-Modell.4

Das Bologna-4-Stufen-Modell für Rechtswissenschaften mit Abschluss Staatsexamen und Bachelor/ Master sähe Folgendes vor:5

ØStufe 1: einen Bachelorabschluss nach drei oder vier Jahren

ØStufe 2: ein einheitliches Staatsexamen

ØStufe 3: das Referendariat mit dem Abschluss Zweites Staatsexamen

ØStufe 4: einen Master zur Spezialisierung

Dieses Modell integriert also Bachelor und Master direkt in das Staatsexamensmodell. Doch spalten Bologna und das alte System der zwei Staatsexamina die Gemüter von Juristen. Es gibt gleichermaßen Verfechter beider Richtungen.


Pro Bologna: Für viele Jurastudenten wäre es erleichternd, wenn der Bachelor vor dem ersten Examen verliehen werden würde, denn dann stünden sie nicht vor der jetzt noch überwiegend bestehenden Alles-oder-Nichts-Situation des Examenssystems. Die beiden Examina in Kombination machen den Jurastudenten zum Volljuristen als Einheitsjuristen, also abgesehen vom Schwerpunktbereich, zu einem Juristen ohne besondere Qualifikation oder Spezialisierung, der (im Idealfall) »alles kann«. Das wiederum ist für manche Berufe gar nicht nötig, etwa wenn man nicht Richter, Notar oder Anwalt werden möchte.

Aber: Das Staatsexamen genießt nach wie vor großes Ansehen. Der Schwierigkeitsgrad ist bekannt. Die Befürworter des Examens ohne Bachelor argumentieren unter anderem mit dem Verlust an Wissenschaft mit Einführung des Bachelorsystems.

Hier hat sich in den letzten Jahren trotzdem ein wenig getan: Etwa die Universität Potsdam und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) haben schon ihre ersten Bachelorzeugnisse verliehen – den »LL.B.«.

Die Studenten können sich zu Beginn des Studiums für beide Abschlüsse einschreiben und dann einheitlich für diese studieren. Dann wartet vor dem ersten Examen die Möglichkeit, eine Bachelorarbeit zu verfassen. Zusammen mit ein paar Zusatzkursen hat man also nach etwa sechs bis acht Semestern den ersten Abschluss in der Tasche. Im Anschluss kann man dann das Staatsexamen machen. Oder eben nicht. Das ist der große Vorteil vom Bachelor-dann-Examen-Modell: Wer kein klassischer Volljurist werden will, kann an den Bachelor einen Master »ranhängen« und etwa in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten. Die klassischen Berufe wie Richter, Anwalt oder Staatsanwalt stehen einem aber natürlich nach wie vor nur mit beiden bestandenen Examina zur Wahl.6

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