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Erst Bachelor, dann Examen?

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Du willst besonders schlau sein und denkst Dir: »Ha! Ich trickse das System eben aus und studiere erst auf Bachelor. So habe ich einen Abschluss in der Tasche und wenn ich mag, mache ich danach das Staatsexamen, so ganz auf eigene Faust.« Da rate ich Dir zu großer Vorsicht.

Leider sind die Studiengänge oft überhaupt nicht aufeinander abgestimmt. Das heißt, es kann Dir passieren, dass Du von Deinem dreijährigen Bachelorstudiengang im Examensstudiengang fast nichts angerechnet bekommst. Das würde bedeuten, Du hättest von vorne mit dem ganzen Studium anzufangen.

Und wenn ich dann einen LL.M. (das ist die gängige Abkürzung für den Master of Laws) dranhänge? Dann muss Deine Bachelornote auch entsprechend gut sein. Auch bei Aufnahme in den LL.M.-Studiengang werden Juristen mit erstem Examen wohl meist bevorzugt.


Willst Du klassischer Jurist werden? Dann musst Du das Staatsexamen machen. So ist das. Das wird sich so bald nicht ändern. Wie das mit alteingesessenen Systemen nun mal oft so ist. Trotzdem gehen die Diskussionen um den Vor-Examens-Bachelor weiter und er wird sich hoffentlich früher oder später an mehreren Unis durchsetzen. Was man aber mit einem Jurabachelor anfangen kann, ist eher fraglich. Es kommt für Deine Bewerbung bei einem potentiellen Arbeitgeber letztendlich nicht nur auf Deinen Abschluss, sondern ebenso auf Deine Zusatzqualifikationen und Nebenverdienste an, die Dich für die Firma interessant machen könnten. Wahrscheinlich ist aber, dass Du nach dem Bachelor noch einen Master machen müsstest.

Aus diesen Gründen soll sich dieser Studienführer im Einzelnen auf das System des Staatsexamens konzentrieren. Schon im Rahmen dieses Systems sind die Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und wiederum innerhalb eines Bundeslandes an den verschiedenen Universitäten groß genug.

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