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Der Sachverhalt und das Gutachten – Dein täglich Brot

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Die Klausuren bestehen selten aus reinen Wissensfragen. Spätestens ab dem zweiten Semester wirst Du bis zum ersten Examen ausschließlich Gutachten schreiben. Das heißt, Dir wird ein Fall vorgelegt, der sogenannte Sachverhalt, in dem eine Geschichte erzählt wird. Du schreibst dann dazu ein Gutachten mit Deiner rechtlichen Einschätzung der Situation.

Um Dir zu veranschaulichen, was ein Sachverhalt ist, hier ein einfaches Beispiel aus dem Zivilrecht: A verkauft B ein Auto. Das ist der Sachverhalt. Den versteht jeder, ob Jurist oder Nichtjurist. Deine Aufgabe in der Klausur besteht darin, die dahinterstehende rechtliche Beziehung aufzudröseln: Du prüfst in einem Gutachten, ob es einen Kaufvertrag gab, denn der muss dem Verkauf des Autos zugrunde liegen. So einfach wie obiges Beispiel wird es dabei eher nicht, sonst gäbe es ja keine Probleme, die Du lösen kannst. Wenn einer der Akteure in Deinem Klausursachverhalt aber zum Beispiel minderjährig oder der Pkw geklaut wäre, sähe die Problematik schon ganz anders aus – dann wären dies die Probleme, die Du in Deinem Gutachten erkennen und bearbeiten müsstest. In Klausuren sind Sachverhalte oft mehrere Seiten lange Geschichten.

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