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Internationale Standards zum Schutz der Bildung

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Internationale Menschenrechtsnormen - namentlich das von zahlreichen Staaten ratifizierte Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - verpflichten Staaten dazu, eine verpflichtende, für alle frei zugängliche und kostenlose Grundschulbildung sowie das Angebot und die Zugänglichkeit von weiterführender Bildung zu gewährleisten. Die Vertragsstaaten sollen die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht stufenweise verbessern und die Abbrecherquoten von Jungen und Mädchen verringern. Um das Recht auf Bildung zu gewährleisten, müssen die Staaten Angriffen durch nichtstaatliche, bewaffnete Gruppen vorbeugen und auf sie reagieren, so dass Schulen funktionieren und Kinder Zugang zu Bildung erhalten. Angriffe auf Schüler, Lehrer und Schulen verletzen darüber hinaus verschiedene nationale Rechtsvorschriften.

In Situationen, die als bewaffnete Konflikte klassifiziert werden können, ist weiterhin das humanitäre Völkerrecht - das Recht im Krieg - anwendbar. Das humanitäre Völkerrecht bindet alle Konfliktparteien, sowohl auf Seiten der Regierung als auch auf Seiten oppositioneller bewaffneter Gruppen. Das anwendbare Recht umfasst die Genfer Konvention von 1949 und ihre zwei Zusatzprotokolle sowie Völkergewohnheitsrecht. Im humanitären Völkerrecht sind Schulen und andere Bildungsinstitutionen zivile Einrichtungen, die vor willkürlichen Angriffen geschützt sind, solange sie nicht zum Angriffszeitpunkt von den Kriegsteilnehmern für militärische Zwecke genutzt werden. Entsprechend ist eine Schule, die als Hauptquartier oder Waffenlager dient, ein Militärobjekt und damit ein legitimes Angriffsziel.

Das humanitäre Völkerrecht verbietet darüber hinaus Gewaltakte oder die Androhung von Gewalt, wenn sie nur zu dem Zweck erfolgen, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren.

Wenn Regierungstruppen oder nicht-staatliche bewaffnete Gruppen Schulen in einem bewaffneten Konflikt besetzen, sind sie dazu verpflichtet, alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Zivilisten vor Angriffen zu schützen und notfalls zu evakuieren.

Es ist rechtswidrig, Schulen gleichzeitig als bewaffneten Stützpunkt und als Bildungseinrichtung zu nutzen. Je länger eine Schule nicht zu Bildungszwecken genutzt werden kann, desto größer ist die Verpflichtung der Regierung, das Recht auf Bildung der betroffenen Schüler mit anderen Mitteln zu gewährleisten. Wenn eine Anlage nicht mehr als Schule dient, müssen die Behörden die Lehrer und Schüler an einem sicheren Ort unterbringen, an dem der Unterricht fortgesetzt werden kann. Andernfalls verweigern sie den Kindern ihr Recht auf Bildung, das ihnen unter internationalen Menschenrechtsstandards zusteht.

Nationale und internationale Maßnahmen sind in drei Bereichen erforderlich, um Angriffe auf Schulen, Lehrer und Schüler zu beenden:

• stärkere Überwachungssysteme;

• zielgerichtete präventive Maßnahmen und entschiedenere, schnellere Reaktionen auf Vorfälle; und

• effektive Rechtsmechanismen, um Verletzungen von nationalem und internationalem Recht zu ahnden.

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