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4. Promotion im Ausland

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Vorteile einer Auslandspromotion

Auch eine Promotion im Ausland ist grundsätzlich möglich und sicher auch empfehlenswert, da man so ein anderes Hochschulsystem und einen fremden Wissenschaftsbetrieb kennen lernt und sich zusätzliche Qualifikationen für den Arbeitsmarkt verschafft. Arbeitgeber honorieren eine Auslandspromotion und erkennen die Selbständigkeit und Flexibilität des Promovierten an. Wenn die Promotion durch ein Stipendium finanziert wurde, ist das ein weiterer Nachweis für die Qualifikation eines Bewerbers. Im Ausland erworbenes fachbezogenes Wissen kann zudem bei der Stellensuche hilfreich sein. So bringt z. B. ein Kunsthistoriker, der in Italien promoviert hat, Voraussetzungen mit, die ihn auch für ein Auktionshaus in Deutschland interessant machen können.

Finanzierung und Ablauf der Promotion

Verschiedene Studien vermitteln einen Eindruck von der Situation Promovierender in Europa (vgl. Kupfer/Moes 2004; Eurodoc et. al. 2002). Demnach sind die Promovierenden-Zahlen in vielen Ländern seit den 1990er Jahren gestiegen. Dadurch stehen zur Förderung einzelner Promovierender weniger Gelder zur Verfügung. Geistes- und Sozialwissenschaftler nehmen deshalb – häufiger als Naturwissenschaftler – Anstellungen an Hochschulen oder Nebenjobs an, um die Promotion zu finanzieren. In allen untersuchten europäischen Ländern findet sich zudem eine Tendenz zur stärkeren Strukturierung des Promotionsablaufs. In einigen Ländern wie den Niederlanden und in Skandinavien sind Promotionsverträge bereits der Normalfall. Die Betreuung der Promotion übernimmt immer häufiger ein Team, seltener ein einzelner Doktorvater. Wer im Ausland promovieren will, sieht sich allerdings vor dreierlei Probleme gestellt. Es ist wesentlich schwieriger, eine geeignete Finanzierung zu finden. Stipendien werden häufig nur für Deutschland vergeben. Im Schnitt studierten von 2.500 Doktoranden, die ein Stipendium aus einer Begabtenförderung erhielten, weniger als 60 im Ausland (vgl. Perras 1998).

Die richtige Promotionsmöglichkeit finden

Darüber hinaus ist es nicht einfach, eine geeignete bezahlte Anstellung an der Hochschule zu finden: Die Bildungssysteme sind trotz Bologna-Prozess auch in Europa noch recht unterschiedlich und in jedem Land gelten andere Zulassungsbedingungen. Teilweise müssen Auswahlverfahren absolviert werden, außerdem erhält man bei einer Promotionsbewerbung im Ausland häufig keine Unterstützung von den bisherigen Hochschullehrern, es sei denn, diese können mit Kontakten zu ausländischen Kollegen weiterhelfen. Außerdem ist ein gewisser Rechercheaufwand nötig, um überhaupt eine geeignete Promotionsmöglichkeit zu finden: Während es für Promotionsstellen in Deutschland eine Datenbank gibt, ist dies für Promotionsstellen im Ausland leider nicht der Fall. Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) bietet eine Länderübersicht mit Bildungslinks sowie eine Datenbank für grundständige und internationale Studiengänge, in der nach den Kriterien Sprache/Zielland und Fachrichtung nach Studienangeboten gesucht werden kann. Hilfreich sind aber auch die Länderstudienführer des DAAD.

Das europäische Hochschulinstitut in Fiesole

Auf eine besondere Promotionsmöglichkeit für Sozial- und Geschichtswissenschaftler sei an dieser Stelle mit dem europäischen Hochschulinstitut in Fiesole bei Florenz verwiesen: Es wurde 1976 von den EU-Mitgliedsstaaten gegründet und hat als Lehr- und Forschungsinstitut zur Aufgabe, durch die Ausbildung von Postgraduierten zur Entwicklung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes Europas beizutragen. Es bietet ein umfassendes Doktoratsprogramm für bis zu 450 junge Wissenschaftler in Sozial-, Rechts-, Wirtschafts- und Geschichtswissenschaften sowie ein Masterprogramm für Europäisches und Internationales Recht. Die Studenten erhalten Stipendien ihres Heimatlandes. Daneben bietet das Hochschulinstitut ein Forschungszentrum für fortgeschrittene Studien in den Sozial- und Geisteswissenschaften mit 50 Professoren und 30 Forschungsstipendiaten des Institutes und eine Tagungsstätte für europäische Führungskräfte aus Fach- und Wirtschaftskreisen, die hier gemeinsam europäische Probleme diskutieren (Dostal/Janson 2005, 38).

Vorgehen bei der Bewerbung

Wer im Ausland studieren möchte, sollte zunächst den Betreuer seiner Magister- oder Masterarbeit fragen, zu welchen ausländischen Hochschulen er Kontakt hat. Solche Verbindungen erleichtern das Finden eines Doktorvaters, die Aufnahme eines Promotionsstudiums und die Finanzierung durch eine Stiftung. Die Aufnahme einer Promotion hat in allen europäischen Ländern unterschiedliche Voraussetzungen. Nur beispielhaft wird deshalb an dieser Stelle der offizielle Weg in Italien beschrieben. Wer in Italien promovieren möchte, wendet sich zunächst an die in Frage kommende Fakultät, um seinen in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss anerkennen zu lassen. Die Fakultät entscheidet individuell, ob der deutsche Bewerber zu einer Promotion zugelassen wird. An einigen Universitäten gibt es spezielle Prüfungen (concorsi), durch die die Promotionsplätze vergeben werden. Nach bestandener Aufnahmeprüfung kann der Immatrikulationsantrag beim Rektor der betreffenden Universität gestellt werden. D. h. man schreibt sich im Studentensekretariat persönlich ein. Erkundigungen nach allen Modalitäten und Fristen für die Einschreibung sollten direkt bei der Hochschule eingeholt werden. Der Immatrikulation sind in der Regel beizufügen: das Originalzulassungsschreiben, das deutsche Reifezeugnis im Original, ein Nachweis über die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses mit der italienischen Hochschulreife, den man beim italienischen Konsulat erhalten kann, ein in italienischer Sprache verfasster Lebenslauf in drei Ausführungen und ein Beleg über die Bezahlung der ersten Raten der Schulgebühren bzw. die Bezahlung bei der Einschreibung (dies kann schon bei der Bewerbung verlangt werden) (vgl. Dostal/Janson 2005, 55–59).

Anerkennung von Studienleistungen

Ein drittes Problem ergibt sich schließlich aus der Anerkennung von Studienleistungen, Abschlüssen und akademischen Graden. Denn diese Anerkennung ist bislang weder bundes- noch europaweit einheitlich geregelt. Das in vielen Bundesländern bislang übliche Nostrifizierungsverfahren, eine Art förmliches Anerkennungs- oder Gleichstellungsverfahren, wurde 2005 abgeschafft. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Hochschulgrad in Deutschland anerkannt wird, ist in den Hochschulgesetzen der einzelnen Länder geregelt. Diese beruhen jedoch auf einer Vereinbarung der zuständigen Minister aller Länder und sind weitgehend identisch. Beispielhaft soll daher nun die Regelung für Berlin dargestellt werden.

Führen eines Doktorgrads

Diese sieht vor, dass der ausländische Doktorgrad geführt werden darf, wenn er von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule, die dazu berechtigt ist, verliehen wurde und der Verleihung ein ordnungsgemäß durch eine entsprechende Prüfung abgeschlossenes (Promotions-)Studium vorangegangen ist. Darüber hinaus muss der ausländische Doktorgrad ein nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannter Abschluss sein, der dem deutschen Doktor gleichgesetzt wird. Doktorgrade, die aufgrund eines berufsqualifizierenden Studiums verliehen worden sind, sogenannte Berufsdoktorate, wie der PhDr in Tschechien, werden in Deutschland mit einem Magister, Diplom oder Master gleichgesetzt. Wer einen ausländischen Doktorgrad trägt, muss sich entscheiden, ob er diesen in der Originalform, z. B. als PhD, oder in der deutschen Variante Dr. trägt, in einigen Bundesländern ist eine „Umschreibung“ nicht möglich. Umgekehrt darf ein in Deutschland erworbener Doktor im Inland nicht als PhD geführt werden. Beide Titelformen gleichzeitig respektive abwechselnd zu führen, ist nicht möglich. In der Regel müssen ausländische Grade, die nicht in Ländern der EU erworben wurden, mit dem Zusatz der Herkunftsbezeichnung geführt werden. Gleiches gilt für akademische Grade, die nach Abschluss eines Studiums an einer kirchlichen oder nichthochschulischen staatlichen Einrichtung von einer ausländischen Kirche oder ausländischen staatlichen Stelle verliehen werden.

Anerkennung akademischer Grade

Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine gesetzliche Regelung immer für die Allgemeinheit formuliert und mitunter auslegungsbedürftig ist. Zudem können aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen und Vereinbarungen zwischen dem Herkunftsland des Hochschulgrades und der Bundesrepublik sowie aufgrund von Vereinbarungen der Bundesländer untereinander Regelungen getroffen worden sein, die den allgemeinen Gesetzen vorgehen. Unterschieden werden muss zudem zwischen berufsqualifizierenden Abschlüssen, staatlichen und kirchlichen Titeln, Doktorgraden, Ehrengraden sowie sonstigen Hochschultiteln und Hochschultätigkeitsbezeichnungen.

Soweit die Gesetzgebung in der Theorie. In der Praxis ist es allerdings nicht immer ganz einfach festzustellen, ob der ausländische Grad in Deutschland anerkannt wird. Wer eine Promotion im Ausland plant, sollte deshalb, nach einem Blick in das Hochschulgesetz seines Bundeslandes, Informationen über den Status der ausländischen Hochschule und die Art des Hochschulabschlusses im Zielland einholen. Eine erste Anlaufstelle hierfür ist bei der Kultusministerkonferenz die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (KMK/ZAB). Diese unterhält in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Bildungsministerium sowie den Äquivalenzzentren der Wissenschaftsministerien von Österreich und Luxemburg auch eine Datenbank zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (ANABIN), in der verzeichnet ist, welchem Grad in Deutschland ein in einem anderen Land erworbener Abschluss entspricht. Wer Genaueres zur internationalen Anerkennung bestimmter Hochschulen und Abschlüsse wissen möchte, kann von Educational Credential Evaluators (ECE) die internationale Vergleichbarkeit des anvisierten Abschlusses untersuchen lassen – leider ist dieser Service nicht kostenlos.

Der optimale Berufseinstieg

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