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I. Promotion

Was ist ein Doktorgrad?

Der Doktor ist der höchste akademische Grad und wird normalerweise durch eine Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erworben. In der Regel sind dies wissenschaftliche Hochschulen. Zur Promotion wird zugelassen, wer eine schriftliche Arbeit (Dissertation) verfasst hat, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Promotion ist Voraussetzung für die Habilitation. Für besondere Verdienste um die Wissenschaft, die Hochschule oder das Studienfach kann eine Universität ohne Dissertation den Doktor Ehrenhalber (Dr. h. c. oder Dr. E. h.) verleihen. Auch herausragende Persönlichkeiten können diesen Doktorgrad erhalten. Die genaueren Modalitäten sind in der Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule geregelt. 2004 wurde der Doktorgrad an insgesamt 23.138 Promovenden verliehen. Unter diesen waren 2.518 Sprach- und Kulturwissenschaftler vertreten. Bei den Geisteswissenschaftlern wurden die meisten Dissertationen in den Bereichen Geschichte (476 Promovierte) und Germanistik (308 Promovierte) angefertigt (http://www.hrk.de/​de/​home/​1242_1202.php).

Führen des Doktorgrads

Der Doktor gilt juristisch nicht als Titel, sondern als akademischer Grad und ist als solcher nicht Bestandteil des Namens, muss also bei Nennung des vollen Namens nicht zwingend mitgenannt werden (BGB § 12). Dennoch darf er bis heute als einziger akademischer Grad in einen Pass oder Personalausweis eingetragen werden (PersAuswG § 1, PaßG § 4). Wer den Doktor oder ein ausländisches Äquivalent unbefugt führt, muss mit Aberkennung und Strafe rechnen, auch wenn der Eintrag in den Pass bereits erfolgt ist (StGB § 132a).

Der optimale Berufseinstieg

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