Читать книгу Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung - Stefan Goertz - Страница 12
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4. Der Aufbau dieses Buches
Die Hauptkapitel II bis VI sind so aufgebaut, dass die Begriffsbestimmungen des Kapitels II ebenso wie die Analyse (exemplarische Fallbeispiele) ausgewählter extremistischer Akteure und ihrer Straftaten einen Einstieg in das Buch auf zwei verschiedenen Ebenen ermöglichen: Entweder theoretisch-begrifflich durch die jeweils ersten Unterkapitel oder empirisch-praktisch durch die Analyse exemplarisch ausgewählter Fallbeispiele von Islamismus, Rechtsextremismus, „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sowie Linksextremismus.
Die Begriffsbestimmungen der jeweils ersten Unterkapitel arbeiten einerseits auf der Ebene der universitären Forschung und andererseits auf der Ebene deutscher Sicherheitsbehörden, was dem Anspruch, „den Praktikern zu helfen“, entspricht. Dabei sind die definitorischen, begrifflichen Anteile, die jeweils ersten Unterkapitel, nicht „Theorie der Theorie willen“, sondern dienen als Grundlage einer praktischen Analyse der erheblichen Herausforderungen, welche die verschiedenen Phänomenbereiche PMK an zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure unserer Bundesrepublik stellen.
Die einleitenden Unterkapitel der Hauptkapitel enthalten sowohl kurze Definitionen als auch abschließende Kurzzusammenfassungen zur stark komprimierten Rekapitulation des Analyseinhalts und dienen dadurch der Verknüpfung der Unterkapitel und Hauptkapitel.
In den einleitenden Unterkapiteln der Hauptkapitel werden aktuelle, internationale Forschungsergebnisse der Psychologie und Sozialwissenschaften ebenso wie Studien und Analysen der deutschen Sicherheitsbehörden genutzt.
Die Fallanalysen der Hauptkapitel untersuchen spezifische Formen und Ausprägungen der unterschiedlichen Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf eine Differenzierung verzichtet und die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.