Читать книгу Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung - Stefan Goertz - Страница 18

Оглавление

II Begriffsbestimmungen › 3. Extremismus

3. Extremismus

Alle Varianten des Extremismus sind dadurch gekennzeichnet, dass sie den demokratischen Verfassungsstaat, die fdGO, ablehnen, ihn bzw. sie beseitigen oder einschränken wollen, einerseits seine konstitutionelle Komponente (Gewaltenteilung, Grundrechtsschutz), andererseits seine demokratische (Volkssouveränität, menschliche Fundamentalgleichheit).[1] Daher negieren alle Varianten des Extremismus im Kern die Pluralität der Interessen, das damit verbundene Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition.[2] Durch die Identitätstheorie, durch Freund-Feind-Stereotype, durch ein hohes Maß an ideologischem Dogmatismus und oftmals durch ein Missionsbewusstsein geprägt, ist Extremismus vom Glauben an ein objektiv erkennbares und vorgegebenes Gemeinwohl beseelt und kann die Legitimität pluraler Meinungen kaum akzeptieren.[3]

In Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht definierten grundlegenden Prinzipien der fdGO kann Extremismus als außerhalb eines oder mehrerer dieser Prinzipien stehend beschrieben werden bzw. als eine Gegenposition dazu einnehmend.[4]

Extremismus mit seinen höchst unterschiedlichen Varianten stellt eine zentrale Herausforderung des demokratischen Verfassungsstaates dar.

Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung

Подняться наверх