Читать книгу Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung - Stefan Goertz - Страница 39

Anmerkungen

Оглавление

[1]

BND 2017.

[2]

BfV 2017b.

[3]

Tilly 2004, S. 5-13.

[4]

Crenshaw 2010.

[5]

„Alte“ sozialwissenschaftliche Kriterien wie staatlich vs. nichtstaatlich, operativ-taktischer Terrorismus vs. Guerillakriegführung bzw. Insurgency erfassen nicht, dass der „Islamische Staat“ zur gleichen Zeit ein quasi-staatlicher (auf dem von ihm kontrollierten und regierten Territorium) und ein nichtstaatlicher Akteur ist, zur gleichen Zeit operativ-taktisch sowohl das Mittel des Terrorismus (z.B. durch Selbstmordattentate in Staaten der „islamischen Welt“, in denen der IS noch nicht quasi-staatliche Funktionen hat und in Staaten der westlichen Welt) als auch Mittel regulärer Gefechtsarten wie Angriff und Verteidigung durch militärische Verbände anwenden kann. Goertz 2017b, S. 3-4.

[6]

Goertz 2017e, S. 29-33.

Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung

Подняться наверх