Читать книгу Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung - Stefan Goertz - Страница 39
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Anmerkungen
Оглавление[1]
BND 2017.
[2]
BfV 2017b.
[3]
Tilly 2004, S. 5-13.
[4]
Crenshaw 2010.
[5]
„Alte“ sozialwissenschaftliche Kriterien wie staatlich vs. nichtstaatlich, operativ-taktischer Terrorismus vs. Guerillakriegführung bzw. Insurgency erfassen nicht, dass der „Islamische Staat“ zur gleichen Zeit ein quasi-staatlicher (auf dem von ihm kontrollierten und regierten Territorium) und ein nichtstaatlicher Akteur ist, zur gleichen Zeit operativ-taktisch sowohl das Mittel des Terrorismus (z.B. durch Selbstmordattentate in Staaten der „islamischen Welt“, in denen der IS noch nicht quasi-staatliche Funktionen hat und in Staaten der westlichen Welt) als auch Mittel regulärer Gefechtsarten wie Angriff und Verteidigung durch militärische Verbände anwenden kann. Goertz 2017b, S. 3-4.
[6]
Goertz 2017e, S. 29-33.