Читать книгу Arbeitsrecht in der Umstrukturierung - Stefan Schwab - Страница 4
Bearbeiterverzeichnis
Оглавление1. Kapitel | Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen |
Dr. Patrick Mückl | |
2. Kapitel | Umstrukturierung durch Betriebsänderungen |
Dr. Alexandra Otto | |
3. Kapitel | Umstrukturierung und Übertragung durch Betriebsübergang |
Prof. Dr. Michael Fuhlrott | |
4. Kapitel | Umstrukturierung und Übertragung nach dem UmwG |
Dr. Patrick Mückl | |
5. Kapitel | Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen |
Thomas Niklas | |
6. Kapitel | Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz |
Dr. Patrick Mückl | |
7. Kapitel | Umstrukturierung und Betriebliche Altersversorgung |
Dr. Stefan Schwab |
Zitierhinweis
Mückl in Mückl/Fuhlrott u.a., Arbeitsrecht in der Umstrukturierung, 6. Kap. Rn. 7
1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen
A.Motive für sowie Ziele von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen
B.Rein gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
I.Zielsetzung: Minimierung arbeitsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung
1.Share Deal: Beschränkung des arbeitsrechtlichen Einflusses auf bloße Informationsrechte
a)Anteilserwerb bzw. -veräußerung an nicht börsennotierten Unternehmen durch Kaufvertrag
b)Exkurs: Gründung von Tochtergesellschaften
c)Anteilserwerb bzw. -veräußerung an börsennotierten Unternehmen durch Kaufvertrag
c)Erwerb von Konzernen (durch Konzernobergesellschaften)
d)Anteilserwerb bzw. -veräußerung durch Umwandlungen nach dem UmwG
e)(Begrenzte) Mitbestimmung durch Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat
2.Kein Widerspruchsrecht außerhalb (bestimmter) übertragender Umwandlungen nach dem UmwG
3.Share Deal nach dem UmwG als Mittel zur Tarifänderung
4.Share Deal bzw. Abschluss von Unternehmensverträgen als Mittel zur Veränderung der konzernbezogenen Mitbestimmung
a)Erstmalige Bildung von Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene
b)Erlöschen von Arbeitnehmervertretungen auf Konzernebene
c)Geltung von Konzernbetriebsvereinbarungen
d)Einführung und Beendigung von Holdingstrukturen
aa)Einführung Holdingstrukturen
bb)Beendigung von Holdingstrukturen
e)Einführung von Spartenorganisation und Matrixstrukturen
f)Einführung von sog. „Toller“-Modellen
5.Gesellschafterwechsel zur Mitbestimmungsgestaltung
6.Änderungen des Gesellschaftsvertrags
7.Formwechsel als Mittel zur Mitbestimmungsgestaltung
II.Zielsetzung: Minimierung gesellschaftsrechtlicher Einflussnahme auf die Umstrukturierung/sonstiger Risiken
1.Beachtung steuerlicher, kartellrechtlicher und regulatorischer Vorgaben
2.Vermeidung gesellschaftsrechtlicher Einflussnahme
3.Hoher gesellschaftsrechtlicher Aufwand für „geringen“ angestrebten arbeitsrechtlichen Effekt
4.Negative Auswirkungen auf wirtschaftliche Belastung durch Pensionsverbindlichkeiten bei der Wahl umwandlungsrechtlicher Lösungen
I.Organisatorische Veränderungen/Betriebsänderung
1.Herausforderung: Beteiligung des zuständigen Betriebsrats
2.Größte Einflussnahmemöglichkeit der betrieblichen Arbeitnehmervertretung
a)Nachteilsausgleichsansprüche
b)Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Umsetzung der geplanten Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen
c)Praxisrisiko: Verkannte Betriebsänderung
II.Betriebsübergang
2.Große Einflussnahmemöglichkeit der Belegschaft
III.Mischformen (Betriebsänderung anlässlich eines Inhaberwechsels)
1.Übertragung eines Betriebsteils und separate Fortführung beim Erwerber (Outsourcing)
2.Spaltung in Anlage- und Betriebsgesellschaft
3.Neugründung/Eingliederung von Betrieb(steil)en beim Erwerber (Insourcing)
4.Shop-in-Shop-Modelle/Leiharbeit
5.Betriebsveräußerung mit Personalabbau
IV.Gegenstrategien der Unternehmensseite
1.Vorübergehender Gemeinschaftsbetrieb
2.Vermeidung von Zustimmungsverweigerungen oder Massenwidersprüchen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsformen
3.Erleichterungen in der Insolvenz
D.Wichtige sonstige (nicht rechtliche) Gesichtspunkte
E.Besonderheiten bei der Umstrukturierung und Privatisierung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger
I.Umstrukturierung innerhalb des öffentlichen Dienstes
1.Erscheinungsformen der Umstrukturierung innerhalb des öffentlichen Dienstes
2.Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB
1.Maßgeblichkeit des gewählten Gestaltungsinstruments
2.Gestaltungsinstrumente im Überblick
b)Umwandlungsrechtliche Maßnahmen
3.Typischerweise wichtige Gesichtspunkte
a)Betriebliche Altersversorgung
2. Kapitel Umstrukturierung durch Betriebsänderungen
II.Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG
1.Allgemeine Voraussetzungen einer Betriebsänderung
b)Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer
c)Belegschaft oder erheblicher Teil der Belegschaft
2.Tatbestände des § 111 Satz 3 Nrn. 1 bis 5 BetrVG
b)Stilllegung wesentlicher Betriebsteile
c)Einschränkung des Betriebs oder eines wesentlichen Betriebsteils
d)Betriebseinschränkung durch bloßen Personalabbau
f)Zusammenschluss und Spaltung von Betrieben
g)Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
h)Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
i)Sonderfall: Betriebsübergang und Betriebsänderung
3.Beteiligung des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG
bb)Inhalt, Form und Umfang der Unterrichtung
c)Zuständiger Verhandlungspartner
e)Interessenausgleichsverfahren
aa)Gegenstand, Inhalt und Form des Interessenausgleichs
f)Sozialplan
aa)Gegenstand, Erzwingbarkeit, Form
dd)Der Sozialplan in der Einigungsstelle
(1)Gegebenheiten des Einzelfalles
(2)Aussichten auf dem Arbeitsmarkt
(4)Bemessung des Gesamtvolumens
h)Änderung und Kündigung von Sozialplänen
4.Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte gemäß §§ 111 ff. BetrVG
b)Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 BetrVG
III.Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrates
1.Weitere umstrukturierungsrelevante Beteiligungsrechte nach dem BetrVG
a)Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
b)Zustimmung zu Versetzungen und Einstellungen
c)Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
2.Beteiligungsrechte bei Massenentlassungen (§ 17 KSchG)
a)Anzeigepflichtige Entlassungen
aa)Unterrichtung des Betriebsrates nach § 17 Abs. 2 KSchG
cc)Stellungnahme des Betriebsrats
c)Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Beteiligungsrechte aus § 17 KSchG
IV.Beteiligungsrechte weiterer Organe der Betriebsverfassung
1.Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses
a)Inhalt des Beteiligungsrechts
2.Beteiligungsrechte des Sprecherausschusses
3.Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrates
V.Konsequenzen einer Betriebsänderung für den Fortbestand des Betriebsrates
1.Abgrenzung zu bloßen Veränderungen auf Unternehmensebene
2.Zusammenschluss von Betrieben
3.Spaltung bestehender Betriebe
a)Folgen für bestehende Betriebsräte
b)Besonderheiten bei Gemeinschaftsbetrieben
aa)Spaltung und Fortführung als gemeinsamer Betrieb
bb)Spaltung eines Gemeinschaftsbetriebs
3. Kapitel Umstrukturierung und Übertragung durch Betriebsübergang
1.Bedeutung in der Umstrukturierungspraxis
2.Normzweck und Entstehungsgeschichte
a)Schutz des sozialen Besitzstands im Sinne eines Arbeitsplatzerhalts
b)Sicherung der Kontinuität des bestehenden Betriebsrats
c)Gewährleistung der Fortgeltung kollektivrechtlicher Arbeitsbedingungen
d)Verteilung der Haftung zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber
II.Tatbestandliche Voraussetzungen
2.Identitätswahrender Übergang einer wirtschaftlichen Einheit
a)Typologische Begriffsbestimmung und Gesamtbetrachtung
bb)Übergang materieller Aktiva
dd)Übernahme von Arbeitnehmern
gg)Unterbrechung der Tätigkeit
3.Inhaberwechsel und maßgeblicher Zeitpunkt
1.Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse
a)Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
b)Einzelfragen übergehender Rechte und Pflichten
2.Schicksal kollektivrechtlicher Vereinbarungen
aa)Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
bb)Transformation von Betriebsvereinbarungen und Veränderungssperre
cc)Ablösung von Betriebsvereinbarungen
aa)Kollektivrechtliche Weitergeltung von Tarifverträgen
bb)Transformation von tarifvertraglichen Regelungen
cc)Ablösung und Überkreuzablösung tariflicher Normen
aa)Behandlung von Altverträgen
bb)Behandlung von Neuverträgen
a)Haftung des Betriebserwerbers
c)Binnenverhältnis zwischen Erwerber und Veräußerer
IV.Kündigungsverbot und Gestaltungsmöglichkeiten
1.Reichweite und Umfang des Kündigungsverbots
2.Aufhebungsverträge und Änderungsvereinbarungen
3.Vermeidungsstrategien und Gestaltungsmöglichkeiten
b)Einwirkungen auf tatbestandlicher Ebene
aa)Gestaltende Eingriffe auf betriebliche Strukturen
bb)Übernahme eines stillgelegten oder Stilllegung des erworbenen Betriebs
cc)Betriebsverlagerungen und Off-Shoring
dd)Vermeidung der Übernahme von Arbeitnehmern
ee)Veränderung des Betriebszwecks
c)Eingriffsmöglichkeiten bei Bestehen der tatbestandlichen Voraussetzungen
aa)Zwischenschaltung von Transfergesellschaften
bb)Gesteuerter Kollektivwiderspruch
d)Kündigung nach Erwerberkonzept
V.Unterrichtung und Widerspruch
a)Formale Aspekte der Unterrichtung
cc)Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen
dd)In Aussicht genommene Maßnahmen
ee)Einzelfälle erforderlicher Unterrichtungsinhalte
c)Verzicht auf das Widerspruchsrecht
d)Verwirkung des Widerspruchsrechts
VI.Fortbestand und Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
1.Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
a)Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsänderung gem. §§ 111 ff. BetrVG?
aa)Keine Betriebsänderung bei Betriebsübergang
bb)Betriebsänderung bei Betriebsteilübergang
b)Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrats
c)Sonstige Beteiligungsrechte weiterer Gremien
2.Fortbestand von Arbeitnehmervertretungen
a)Widerspruch von Arbeitnehmern
aa)Vereinzelter Widerspruch von Arbeitnehmern
bb)Widerspruch aller Arbeitnehmer
aa)Situation im Veräußererbetrieb
bb)Situation im Erwerberbetrieb
c)Gesamt- und Konzernbetriebsrat
4. Kapitel Umstrukturierung und Übertragung nach dem UmwG
I.Umwandlungsmöglichkeiten nach dem UmwG
II.Spaltungsarten und besondere Vorgaben für Spaltungen
1.Spaltung zur Aufnahme oder zur Neugründung
a)Kennzeichen einer Ausgliederung
c)Unterschiede zwischen Ausgliederung und Abspaltung
VI.Wirksamwerden der Umwandlung
B.Auswirkungen der Umwandlung auf das einzelne Arbeitsverhältnis
1.Verhältnis von § 324 UmwG zu § 613a Abs. 1 BGB
2.Verhältnis von § 613a BGB zum Umwandlungsvertrag bzw. -plan
a)Bedeutung für die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen
b)Bedeutung für die Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
3.Folgen der Qualifikation als Rechtsgrundverweisung für übertragende Umwandlungen
4.Übertragende Umwandlung ohne Eingreifen des § 613a BGB
a)Kein Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers
aa)Gesetzgeberische Beseitigung etwaiger Zustimmungserfordernisse
bb)Widerspruchsrecht bzw. außerordentliches Kündigungsrecht
b)Exkurs: Kein Zustimmungserfordernis im Anwendungsbereich von § 613a BGB i.V.m. § 324 UmwG
5.Übergang des Arbeitsverhältnisses
a)Übergang gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 324 UmwG
b)Übergang gemäß §§ 20, 131, 176 Abs. 3, 177 UmwG außerhalb des Geltungsbereichs von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
bb)Mitglieder des Vertretungsorgans des übertragenden Rechtsträgers
c)Besonderheiten bei Kettenumwandlungen
d)Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten
aa)Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern
bb)Exkurs: Kein Widerspruchsrecht oder Zustimmungserfordernis für Betriebsrentner
e)Grenzen des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergängen im Rahmen übertragender Umwandlungen
aa)Grundsatz: Widerspruchsrecht nach § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 6 BGB
bb)Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers
a)Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers (Verschmelzung, Aufspaltung, Vollübertragung)
aa)Verschmelzung und Vollübertragung
b)Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers
bb)Spaltungen und Vermögensteilübertragung
II.Zuordnung von Arbeitsverhältnissen durch einen Interessenausgleich gemäß § 323 Abs. 2 UmwG
2.Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu § 324 UmwG i.V.m. § 613a BGB
3.Voraussetzungen von § 323 Abs. 2 UmwG
a)Betriebsänderung und Interessenausgleich
4.Rechtsfolgen von § 323 Abs. 2 UmwG: Gestaltungsspielraum
5.Normative Wirkung des Interessenausgleichs?
a)Grundsatz: Notwendigkeit einer individualrechtlichen Umsetzung
b)Ausnahme: Ausgestaltung als Betriebsvereinbarung
III.Formwechsel
1.Unanwendbarkeit von § 613a BGB
2.Fehlen von Gestaltungsrechten des Arbeitnehmers
3.Keine Auswirkungen auf individualrechtliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
4.Auswirkungen auf das Amt und die vertragliche Stellung von Organmitgliedern
C.Auswirkung auf die Rechtsstellung und das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen
2.Betriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang/Abgrenzung zu sonstigen Beteiligungsrechten
aa)Monatsfrist für die Zuleitung des (Entwurfs des) Umwandlungsplans bzw. -vertrags
(1)Verkürzung oder Verlängerung der Zuleitungsfrist
(3)Nachweis rechtzeitiger Zuleitung
(4)Auswirkungen von Änderungen auf die Zuleitungspflicht
bb)Betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte
b)Rechtsfolgen für das Betriebsratsamt und die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
aa)Unterscheidung von Betriebs- und Unternehmensspaltung
bb)Betriebsspaltung (§ 21a Abs. 1 BetrVG)
cc)Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zu einem Betrieb (§ 21a Abs. 2 BetrVG)
dd)Weitere Voraussetzungen für ein Übergangsmandat in den Fällen des § 21a Abs. 1 und 2 BetrVG
ee)Inhalt und Dauer des Übergangsmandats gemäß § 21a BetrVG; Zusammensetzung und Status der Betriebsratsmitglieder im Übergangsmandat
c)Fortgeltung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach § 325 Abs. 2 UmwG
(1)Spaltung oder Teilübertragung eines Rechtsträgers
(2)Betriebsspaltung unter Schaffung betriebsratsfähiger Einheiten
(3)Kausalität zwischen Unternehmens- und Betriebsspaltung
(4)Entfallen von Rechten oder Beteiligungsrechten des Betriebsrats
(5)Rechtsverlust wegen Unterschreitung von Schwellenwerten
(6)Rechtsverlust aufgrund Tendenzschutzes gemäß § 118 Abs. 1 BetrVG
(7)Rechtsverlust infolge des „Untergangs“ von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
(8)Kausalität zwischen Betriebsspaltung und Wegfall der Betriebsratsrechte
bb)Vereinbarung der Fortgeltung der Rechte oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats
(2)Abschluss einer Betriebsvereinbarung
cc)Besonderheiten bei Teilübertragung/unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger
3.Gesamtbetriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Gesamtbetriebsrats
c)Besonderheiten bei Fällen mit Auslandsberührung
4.Konzernbetriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Konzernbetriebsrats
c)Besonderheiten bei Fällen mit Auslandsberührung
5.Besonderheiten bei Bestehen von Vereinbarungen gemäß § 3 BetrVG
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt von auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 3 BetrVG gebildeten Gremien
6.Nichtbestehen und nachträgliche Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
a)Nichtbestehen des zuständigen Betriebsratsgremiums
aa)Unterlassene Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
bb)Nichtigkeit des gebildeten Betriebsratsgremiums
b)Nachträgliche Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
7.Wirtschaftsausschuss
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für den Bestand des Wirtschaftsausschusses
8.Sprecherausschuss der leitenden Angestellten
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Sprecherausschusses und die Rechtsstellung der Sprecherausschussmitglieder
9.Europäischer Betriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt und die Rechtsstellung Europäischer Betriebsräte
II.Formwechsel
1.Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
2.Rechtsfolgen für das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen auf betrieblicher Ebene
D.Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
1.Betriebsvereinbarung, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarung, Sprecherausschussvereinbarung
b)Gesamtbetriebsvereinbarungen
c)Konzernbetriebsvereinbarungen
d)Sprecherausschussvereinbarungen
a)Firmentarifverträge
bb)Spaltungen
(2)Abspaltung und Ausgliederung
3.Besonderheiten bei Kettenumwandlungen
E.Unternehmensumwandlung und Betriebsänderung
I.(Widerlegliche) Vermutung eines Gemeinschaftsbetriebs bei Spaltungen
II.Vorgaben für die Sozialplandotierung bei Betriebsänderungen
F.Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung
I.Übertragende Umwandlung
1.Umwandlungsbedingte Veränderungen des Mitbestimmungsregimes
2.Befristete Mitbestimmungsbeibehaltung nach § 325 Abs. 1 UmwG
a)Anwendungsvoraussetzungen
aa)Der übertragende Rechtsträger als Bezugsobjekt
bb)Abspaltung oder Ausgliederung
cc)Wegfall der Voraussetzungen nach dem bisher einschlägigen Mitbestimmungssystem
dd)Erreichen des 25-Prozent-Schwellenwerts
ff)Keine Spezialität anderer Beibehaltungsvorschriften
3.Grenzüberschreitende Verschmelzung
G.Haftungsrechtliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts
I.Übertragende Umwandlung
1.Verhältnis des UmwG zu § 613a Abs. 2 BGB
2.Haftung bei einzelnen übertragenden Umwandlungen
a)Verschmelzung und Aufspaltung
b)Abspaltung und Ausgliederung – Grundlagen der Haftung (§ 133 UmwG)
aa)Gesamtschuldnerische Haftung
bb)Zeitliche Begrenzung der Haftung bei Nichtzuweisung im Spaltungsvertrag bzw. -plan
c)Umwandlungsrechtliche Vorgaben in besonderen Fällen
aa)Spaltung in Anlage- und Betriebsgesellschaft
(4)Erfasste Arbeitsverhältnisse
bb)Übertragung des Vermögens einer Personenhandelsgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft
cc)Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten auf eine Rentnergesellschaft
d)(Grenzen des) Anspruch(s) auf Sicherheitsleistung
aa)Grundsatz
(1)Anwendungsbereich des § 22 UmwG
bb)Grenzen des Anspruchs
(1)Befriedigung aus einer anderen insolvenzgeschützten Deckungsmasse
H.Unternehmensumwandlung und Kündigungsschutz
I.Kündigungsrechtliche Regeln im UmwG
II.Perpetuierung des Kündigungsschutzes nach § 323 Abs. 1 UmwG
3.Erfasste Kündigungen – Unmittelbarkeitserfordernis
a)Irrelevanz für Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungspflicht
b)Mitglieder von Arbeitnehmervertretungsorganen
c)Keine Konservierung der Anwendung der §§ 17 ff. KSchG
d)Keine Konservierung betriebsverfassungsrechtlicher Normen zum Betrieb
e)Keine Fortgeltung von Kündigungsschutz aufgrund einer Kollektivvereinbarung
I.Auswirkungen auf den Inhalt des Umwandlungsvertrags
I.Zweck der Informations- und Zuleitungspflicht an den Betriebsrat
1.Gesellschaften mit Arbeitnehmern
a)Streitstand zum Umfang der Darstellungspflicht
aa)Darstellung auch der mittelbaren Folgen
bb)Beschränkung auf unmittelbare Folgen
cc)Richtiger Ansatz: Darstellung lediglich der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben kraft direkten Sachzusammenhangs, die auf der Umwandlung beruhen
b)Bezugspunkt der arbeitsrechtlichen Angaben
c)Darzustellende individual- und kollektivrechtliche Folgen
aa)Folgen für die Arbeitnehmer
(1)Übergang der Arbeitsverhältnisse
(2)Geltung von Betriebsvereinbarungen
(3)Geltung von Sprecherausschussvereinbarungen
(5)Auswirkungen auf die Gläubigerposition von Arbeitnehmern
bb)Folgen für die Arbeitnehmervertretungen
(2)Folgen für den Gesamtbetriebsrat
(3)Folgen für den Konzernbetriebsrat
(4)Folgen für den (Konzern-, Gesamt-, Unternehmens-)Sprecherausschuss für leitende Angestellte, den Wirtschaftsausschuss und die Schwerbehinderten- sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung
(5)Folgen für Vertretungen aufgrund fiktiver Betriebsstrukturen nach § 3 BetrVG
(6)Folgen für einen Europäischen Betriebsrat
(7)Folgen für die Unternehmensmitbestimmung
d)Angaben zu den „insoweit vorgesehenen Maßnahmen“
e)Besonderheiten bei Kettenumwandlungen und umwandlungsbedingter Anwachsung
bb)Umwandlungsbedingte Anwachsungen
2.Arbeitnehmerlose Gesellschaften
5. Kapitel Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen
II.Verwaltungsinterne Umstrukturierung
1.Umstrukturierung innerhalb der Dienststelle/innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens
b)Individualrechtliche Folgen
aa)Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen
bb)Kündigungsrechtliche Folgen
(1)Dringendes betriebliches Erfordernis
(2)Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
(5)Besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz
(6)Besonderer tariflicher Kündigungsschutz
(1)Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
(2)Fristlose Entlassung und außerordentliche Kündigung
(1)Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang)
(2)Rationalisierungsschutztarifvertrag für Arbeiter (Tarifgebiet West)
(3)Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (Tarifgebiet Ost) (TVsA)
ff)Fortbestand der Personalvertretung
2.Umstrukturierung zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Unternehmen
a)Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB
1.Erscheinungsformen
aa)Gesellschaft mit beschränkter Haftung
cc)Sonstige Rechtsformen und Mischformen
2.Rechtlicher Rahmen
b)Anwendbarkeit § 613a BGB
aa)Privatisierung durch Rechtsgeschäft und Umwandlung
bb)Privatisierung durch öffentliche Maßnahme und Hoheitsakt
cc)Beamte im Rahmen der Privatisierung
3.Rechtsfolgen
a)Individualarbeitsrechtliche Folgen für Arbeitnehmer und Angestellte
b)Kollektivrechtliche Folgen
aa)Beteiligung der Personalvertretung
dd)Fortbestand Personalvertretung
(1)Übergangsmandat des Personalrats
(2)Restmandat des Personalrats
cc)Vertragliche Dienstleistungsüberlassung
d)Besonderheiten bei Privatisierung durch Hoheitsakt
4.Personalgestellung
b)Einschränkungen durch das AÜG
bb)Verbot einer dauerhaften Überlassung
c)Beteiligung des Personalrats
6. Kapitel Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
A.Ausgangsüberlegungen für Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
B.Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen zur Sanierung
I.Individualrechtliche Gestaltungsmittel
1.Nutzung vertraglicher Flexibilisierungsinstrumente
dd)Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts
(1)Neuverträge (Abschluss ab 1.1.2002)
(2)Altverträge (Abschluss bis 31.12.2001)
(a)Kennzeichnung eines Altvertrags
(b)Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit
b)Reduzierung von Sonderleistungen
d)Anrechnung übertariflicher Leistungen
cc)Schutzmechanismus: Ausschlussfrist
2.Die Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
3.„Vorrang“ von Änderungsvereinbarungen
b)Änderung der vertraglichen Arbeitszeit
c)Beschränkung des vertraglichen Urlaubsanspruchs
d)Verzichtsvereinbarung bezüglich Sonderleistungen
II.Kollektivrechtliche Gestaltungsmittel zur Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen
1.Möglichkeiten eines Tarifwechsels
a)Soll der Arbeitgeberverband in die Verhandlungen einbezogen werden?
b)Wer wird Tarifvertragspartner?
c)Welche Arbeitnehmer bindet ein Firmentarifvertrag?
d)Richtiger Umgang mit der Gewerkschaft
2.Effektive Beendigung der Tarifbindung in Krise und Insolvenz
a)Beendigung der Bindung an Firmentarifverträge
cc)Analoge Anwendung von § 120 InsO?
dd)Aufhebungstarifvertrag/Tarifwechsel
(1)Aufhebungs- und Änderungstarifvertrag
(2)Störung der Geschäftsgrundlage
(3)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
b)Beendigung der Bindung an Verbandstarifverträge
aa)Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
(1)Austrittsvereinbarung/Wechsel in OT-Mitgliedschaft
(2)Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung
(3)Beendigung der Nachbindung an Verbandstarifverträge (§ 3 Abs. 3 TVG)
bb)Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeberverband
cc)Aufhebungs- bzw. Änderungstarifvertrag
dd)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
c)Gestaltungshinweise zur Vermeidung einer Tarifbindung im Insolvenzfall
aa)Kein Ausschluss der Nachbindung an Verbandstarifverträge
bb)Vereinbarung von Sonderkündigungsrechten
cc)Anspruch auf Aufhebung/Anpassung/Neuverhandlung im Insolvenzfall
d)Beendigung der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG
f)Kann die Anwendbarkeit eines günstigeren Firmentarifvertrags ggf. erzwungen werden?
3.Welche Besonderheiten müssen bei Sanierungstarifverträgen beachtet werden
a)Tarifrechtliche Zulässigkeit und Vorgaben
b)Einbeziehung von Sanierungstarifverträgen in Bezugnahmeklauseln?
c)Beendigung des Sanierungstarifvertrags
d)Typische Inhalte eines Sanierungstarifvertrags
bb)Arbeit ohne Lohnausgleich/Flexibilisierung des Arbeitszeitregimes
cc)„Gegenleistungen“ des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
4.Sanierungsbetriebsvereinbarungen und betriebliche Bündnisse für Arbeit
a)Anforderungen an eine Öffnungsklausel/Gestaltungsmöglichkeiten
b)Eingreifen der Sperrwirkung des Tarifvorrangs bzw. -vorbehalts
c)Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG
aa)Fehlende Tarifbindung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
bb)Fernwirkungen tariflicher Regelungen durch § 87 Abs. 1 BetrVG
e)Vorteile einer Betriebsvereinbarung
aa)Leichtere Verhandlung und größere Überzeugungskraft
bb)Unmittelbare und zwingende Wirkung
cc)Größerer inhaltlicher Gestaltungsspielraum als bei Individualvereinbarungen
5.Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
6.Gestaltungsspielraum bei der Beendigung von Betriebsvereinbarungen
7.Kürzung betrieblicher Sozialleistungen – Insolvenzrechtliche Möglichkeiten (§ 120 und §§ 129 ff. InsO)
b)Kündigung von Betriebsvereinbarungen
cc)Rechtsfolgen einer Kündigung/Nachwirkung
dd)Besonderheiten in der Insolvenz (§ 120 InsO)
(4)Kündigungsumfang/Teilkündigung
c)Störung der Geschäftsgrundlage
aa)Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage
bb)Rechtsfolgen einer Störung der Geschäftsgrundlage
d)Fazit zum Gestaltungsspielraum im Regelfall
8.Insolvenzanfechtung von Betriebsvereinbarungen
9.Fazit zu kollektivrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
C.Die Betriebsänderung als Mittel zur Unternehmenssanierung – Nutzung insolvenzbedingter Gestaltungsmöglichkeiten
I.Anwendbarkeit der §§ 111 ff. BetrVG in der Insolvenz
1.Bestehen eines Betriebsrats als Voraussetzung
2.Wahl eines Betriebsrats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.Nachteilsausgleichsansprüche bei mitbestimmungswidriger Umsetzung der Betriebsänderung
II.Auf den Interessenausgleich bezogene Besonderheiten
1.Die Sonderregeln der §§ 121, 122 InsO
2.Das Verfahren nach § 122 InsO
aa)Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
bb)Verhandlungen innerhalb der Dreiwochenfrist
cc)Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterrichtung und Verhandlungsbeginn bzw. -aufforderung
bb)Zweistufige Prüfung durch das Arbeitsgericht
cc)Das arbeitsgerichtliche Verfahren
c)Interessenausgleich und Insolvenzplan
3.Der Sozialplan in der Insolvenz und in Insolvenznähe (§§ 123, 124 InsO)
aa)Verhältnis zwischen allgemeinen und insolvenzspezifischen Dotierungsschranken
bb)Dotierung von Sozialplänen außerhalb der Insolvenz
cc)Insolvenzspezifische Sonderregelungen für Sozialpläne im Überblick
b)Der Insolvenzsozialplan (§ 123 InsO)
aa)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 123 InsO
(2)Spezifisch insolvenzrechtliche Schranken
cc)Einigungsstellenverfahren in der Insolvenz
dd)Erzwingbarer Sozialplan ohne Einigungsstellenverfahren
ee)Insolvenzspezifische Regeln für freiwillige Sozialpläne
ff)Analoge Anwendung der §§ 123, 124 InsO
gg)Verjährung und Ausschlussfristen
hh)Prozessuales und Zwangsvollstreckung
c)Insolvenznaher Sozialplan (Widerruf des Sozialplans aus der kritischen Phase)
d)Keine Umgehung von §§ 123, 124 InsO durch auflösende Bedingungen
D.Kostensenkung durch Personalabbau – Richtige Strategie und insolvenzbedingte Besonderheiten
I.Personalabbau ohne Kündigung
a)Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
2.Widerspruch gegen vorhergehende Betriebsübergänge
a)Attraktivität für Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer
b)Besonderheiten bei Kettenwidersprüchen
II.Gestaltungsmöglichkeiten trotz Kündigungsschutz
1.Gestaltungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung
b)Herausforderung Sanierung: Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Personalabbau richtig nutzen
aa)Typische Effekte von Kündigungen: Überalterung und Verteuerung
bb)Strategische Planung als kritischer Erfolgsfaktor
cc)Strukturveränderungen zur Optimierung der Sozialauswahl
dd)Bedeutung der Personalabteilung bei der Planung
ee)Kombination mit gesetzlichen Optimierungsmöglichkeiten
c)Ausgangspunkt: Anforderungen an eine Sozialauswahl
aa)Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl
bb)Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern
cc)Auswahl innerhalb der Vergleichsgruppe
d)„Herausnahme“ von Leistungsträgern
e)Sozialauswahl nach Altersgruppen
f)Sozialauswahl und „Punkteschema“
g)Interessenausgleich mit Namensliste außerhalb der Insolvenz
h)Zwischenfazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
i)Wichtige HR-Funktionen in der Umsetzungsphase
2.Kündigungserleichterung in der Insolvenz
aa)Beseitigung von vertraglichen Kündigungsbeschränkungen
bb)Höchstkündigungsfrist von drei Monaten
cc)Rechtsfolgen (Schadensersatz nach § 113 Satz 3 InsO)
b)Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO
aa)Sinn und Zweck der Regelung
bb)Zulässigkeitsvoraussetzungen
(1)Zulässigkeit eines Antrags für bereits ausgesprochene Kündigungen
(2)Notwendigkeit einer Betriebsänderung?
(3)Zulässigkeit eines Antrags in Bezug auf einen Teil der Belegschaft
(4)Kein Einigungsversuch mit der Belegschaft erforderlich
(5)Keine Sperrwirkung eines Interessenausgleichs bei anderem Regelungsgegenstand
cc)Anforderungen an die Begründetheit
dd)Rechtsfolge 1: Beschränkung der Sozialauswahlkriterien auf Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten
ee)Reaktion des Arbeitnehmers: Kündigungsschutzklage – Bindungswirkung der Entscheidung nach § 126 InsO (§ 127 InsO)
ff)Rechtsfolge 2: Vermutung, dass Kündigung nicht aufgrund Betriebsübergang erfolgt (§§ 128 Abs. 2 InsO, 613a Abs. 4 BGB)
c)Interessenausgleich mit Namensliste (§ 125 InsO)
(1)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 125 InsO
(2)Sachlicher Anwendungsbereich: Planung einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(a)Planung einer Betriebsänderung
(b)Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(c)Anwendbarkeit des BetrVG als Voraussetzung?
(3)Räumlicher Anwendungsbereich (grenzüberschreitende Insolvenz
(4)Abschluss des Interessenausgleichs vor Umsetzung der Betriebsänderung
bb)Formale und inhaltliche Anforderungen
(2)Inhaltliche Anforderungen an die Namensliste
(3)Inhaltliche Anforderungen an den Interessenausgleich
cc)Rechtsfolgen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 125 InsO
(1)Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters
(2)Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO
(a)Reichweite der Vermutungswirkung
(b)Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitnehmer
(3)Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Sozialauswahl, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO
(a)Einschränkung der Sozialauswahlkriterien
(b)Einschränkung auf die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl
(c)Exkurs: Anpassung von Punkteschemata durch Interessenausgleich mit Namensliste
(d)Schaffung und Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur
dd)Bedeutung von Änderungen der Situation nach Abschluss des Interessenausgleichs
(1)Kriterium der „Wesentlichkeit“ der Änderung
ee)Bedeutung für sonstige Mitbestimmungsverfahren
(1)Anhörung des Betriebsrats nach §§ 99, 102 BetrVG
(2)Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, § 125 Abs. 2 InsO
(3)Zustimmung des Integrationsamts, § 89 Abs. 3 SGB IX
III.Personalabbau mithilfe von „Turboprämien“
1.Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
a)Separate Vereinbarung – keine Einbindung in einen Sozialplan
b)Form der Zusage einer Turboprämie
c)Gestaltungsspielraum und -vorgaben
d)Formulierungsbeispiel für eine Turboprämienzusage
2.Insolvenzrechtliche Bewertung
E.Effektive Verwertung von Betrieben und Betriebsteilen – Betriebsübergang und übertragende Sanierung
I.Anwendbarkeit von § 613a BGB in der Insolvenz
II.Beschränkte Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang in der Insolvenz
III.Kollektivrechtliche Herausforderungen in der Insolvenz
1.Ablösung durch einen (Sanierungs-)Tarifvertrag des Erwerbers
2.Entscheidung in der Sache „Scattolon“
3.Bedeutung für die Sanierungspraxis
4.Lösungsstrategien für krisengeschüttelte Unternehmen und Insolvenzverwalter
IV.Auslegung von § 613a Abs. 4 BGB und Einschränkung von § 613a Abs. 4 BGB durch § 128 Abs. 2 InsO
1.Kündigung „wegen“ eines Betriebs(teil)übergangs i.S.d. § 613a Abs. 4 BGB
2.Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept
3.Veräußererkündigung nach Veräußererkonzept
4.Einschränkung nach § 128 Abs. 2 InsO
a)Anwendungsbereich und Rechtsfolgen des § 128 Abs. 1 InsO
b)Rechtsfolgen nach § 128 Abs. 2 InsO
V.Betriebsteilübergang und Betriebsänderung
VI.Überraschender Betriebs(teil)übergang – Grenzen von Wiedereinstellungsansprüchen
b)Inländisches Beschäftigungsverhältnis
aa)Eröffnung des Insolvenzverfahrens
cc)Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit
bb)Beendetes Arbeitsverhältnis
cc)Zeiträume ohne Entgeltanspruch
dd)Arbeitsaufnahme oder Weiterarbeit in Unkenntnis des Insolvenzereignisses
f)Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt
g)Zuordnung von Arbeitsentgeltansprüchen zum Insolvenzgeldzeitraum
II.Höhe des Insolvenzgelds
1.Nettoprinzip und Berechnungsgrundlagen – Auszahlung
2.Auswirkungen von Verfügungen über das Arbeitsentgelt
III.Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt – Missbrauchsvermeidung
IV.Vorschuss auf das Insolvenzgeld
G.Mitarbeiterbindung in Krise und Insolvenz
I.Mitarbeiterbindung in Krise und Insolvenz – repressiv oder anreizorientiert?
2.Mitarbeiterbindung durch Rückzahlungsklauseln
II.Insolvenzgeld(vorfinanzierung)
III.Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
IV.Bleibe- bzw. Treueprämien (Retention Boni)
1.Insolvenzrechtliche Relevanz
a)Insolvenzrechtliche Qualifikation von Sonderleistungen
aa)Bestimmung des maßgeblichen Zwecks der Sonderleistung
bb)Insolvenzrechtliche Qualifikation anhand der Zweckbestimmung
2.Anforderungen an die Ausgestaltung von Sonderleistungen
7. Kapitel Umstrukturierung und Betriebliche Altersversorgung
B.Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
I.Definition der betrieblichen Altersversorgung
1.Persönlicher Geltungsbereich
4.Laufende Leistungen oder Einmalzahlungen
IV.Contractual Trust Arrangements (CTA)
V.Gestaltung der Versorgungszusage
2.Beitragsorientierte Leistungszusage
3.Beitragszusage mit Mindestleistung
VI.Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
C.Betriebliche Altersversorgung und Gesellschafterwechsel (Share Deal)
II.Sonderfall Konzernbetriebsvereinbarung
2.Konzernbetriebsvereinbarung auf Veräußerer- und Erwerberseite
a)Ablösung des Versorgungssystems
b)Fortsetzung des Versorgungssystems
III.Arbeitsrechtliche Fallstricke bei einem Share Deal
2.Bewertung ausgewählter Aspekte
a)Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsfragen
b)Änderung, Einschränkung und Ablösung von Versorgungsordnungen
aa)Ermittlung des Anpassungsbedarfs
bb)Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
d)Konzernbezogene Versorgungseinrichtungen
aa)Konzernbezogene Pensionskasse
bb)Konzernbezogene Unterstützungskasse
e)Fortführung von CTA-Modellen
D.Betriebliche Altersversorgung und Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal)
II.Gesetzlicher Übergang der Versorgungszusage auf den Erwerber
III.Allgemeine rechtliche Bewertung der Versorgungszusage
IV.Ablösung übernommener Pensionszusagen beim Erwerber – § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB
2.Besitzstandswahrung und Rechtsprechung des BAG
3.Überkreuzablösung von Versorgungsordnungen
4.Berücksichtigung der beim Veräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeiten
V.Sonstige Ablösungs- und Veränderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem Betriebs(teil)übergang
1.Haftung gemäß § 613a Abs. 1 und 2 BGB
VII.Betriebs(teil)übergang und mittelbare Durchführungswege
VIII.Fortführung von CTA-Modellen
IX.Betriebliche Altersversorgung und Unterrichtungsschreiben
E.Betriebliche Altersversorgung und Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz
I.Verschmelzung und betriebliche Altersversorgung
2.Besonderheiten bei mittelbaren Durchführungswegen
3.Ablösung von Pensionszusagen beim übernehmenden Rechtsträger
a)Ablösung gemäß § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB
b)Ablösung und Einschränkungen nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze
4.Besonderheiten im Rahmen der Betriebsrentenanpassung
II.Spaltung und betriebliche Altersversorgung
2.Rechtsfolgen bei mittelbaren Durchführungswegen
3.Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten auf Rentnergesellschaften
III.Vermögensübertragung und betriebliche Altersversorgung
IV.Formwechsel und betriebliche Altersversorgung
F.Allgemeine Änderungen und Einschränkungen von Versorgungszusagen
I.Änderung und Einschränkung einzelvertraglicher Zusagen
2.Individualvertragliche Zusagen mit kollektivem Bezug
b)Änderung/Ablösung durch Betriebsvereinbarung
c)Änderung/Ablösung durch Tarifvertrag
II.Änderung und Einschränkung betrieblicher Zusagen
2.Änderung/Ablösung durch Betriebsvereinbarung
a)Eingriffe in die erste Besitzstandsstufe
b)Eingriffe in die zweite Besitzstandsstufe
c)Eingriffe in die dritte Besitzstandsstufe