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II. Historische Hilfswissenschaften – Quellenkunde

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Da Rechtsgeschichte nicht nur Teil der Rechtswissenschaft, sondern auch der Geschichtswissenschaft ist, muss sie sich derer Hilfsmittel und Methoden bedienen, aber auch den Besonderheiten des spezifisch Rechtlichen Rechnung tragen. Unter diesen Hilfs- oder auch Grundwissenschaften ist besonders die Quellenkunde von Interesse.[1] Die Hilfswissenschaften und insbesondere die Quellenkunde sind für das Verständnis der rechtshistorischen Gegenstände enorm wichtig. Werden sie vernachlässigt, so sind die Ergebnisse der Arbeit weder juristisch noch historisch brauchbar.

Die Quellen zur Erkenntnis des Rechts in historischer Zeit sind übrigens nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Rechtsquelle im rechtstheoretischen Sinne.[2]

Als rechtshistorisch relevante Quellen in Betracht kommen alle Erscheinungen, die uns Aufschluss über das Recht der Vergangenheit geben:

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