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1. Gegenständliche Rechtsquellen
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Hierzu gehören alle Zeugnisse des Bodens,[3] der Archive oder sonst der Umwelt, aus denen sich rechtlich Erhebliches entnehmen lässt. Dichte und Aussagekraft dieser Quellen sind sehr unterschiedlich. Für den germanischen Bereich spielen sie eine besondere Rolle, weil dieser der Publizität von Rechtsakten, also der Offenkundigkeit, viel Raum gab. Einige antike Rechte sind überhaupt nur aus den Ergebnissen der Grabungen zu erschließen. Noch nicht (überwiegend) schriftliches Recht arbeitet notwendig mit anfassbaren, sichtbaren Symbolen.[4] Ob es Gebrauchsgegenstände sind, Gebrauchshandlungen, künstlerische Erzeugnisse: In Vielem steckt Rechtliches, alles kann als Argument zur Erkenntnis des geschichtlichen Rechts benutzt werden.