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3. Schriftliche Rechtsquellen
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Seit dem Mittelalter nehmen die schriftlichen Quellen kontinuierlich zu.[6] Doch sollte man nicht glauben, dass dadurch immer ein leichter Zugang zu einer Frage möglich wäre. Zum Verständnis gerade mittelalterlicher Quellen sind besonders detaillierte historische Kenntnisse notwendig, da man die Texte isoliert nicht verstehen kann. Auch sprachliche Differenzierung ist wichtig: Ein scheinbar vertrauter Begriff kann einen ganz anderen Sinn gehabt haben oder je nach Kontext verschiedene Bedeutungen. Es ist Einfühlungsvermögen in die jeweilige Zeit erforderlich. Vgl. auch die Hinweise zur Exegese (Rn. 28 ff).
Die schriftlichen Rechtsquellen lassen sich wie folgt einteilen: