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Kohlhaas und das Tribunal in Dresden (S. 53–80)
ОглавлениеNachdem Kohlhaas die Kriegsleute entlassen hat, bezieht er in seinem Haus in der Dresdner Vorstadt Wohnung, lässt seine Kinder nach Dresden kommen und reicht seine Erneute Klage in DresdenKlage ein. Es macht große Mühe, die beiden Rappen, den ursprünglichen Gegenstand des Streites und des nun folgenden Prozesses, aufzutreiben, da man deren Spur nach dem Brand auf der Tronkenburg verloren hat. Endlich verbreitet sich die Nachricht, dass »der Abdecker von Döbbeln« die »Pferde […], um derenthalben der Staat wanke« (S. 58), nach Dresden gebracht habe. Die Rappen sind bis zur Unkenntlichkeit heruntergekommen, werden als »Schindmähren« (S. 62) abgetan, von Kohlhaas aber als die seinen anerkannt. Angesichts des Zustands der Pferde erscheint seine Forderung an die Familie von Tronka, die Rappen in den ursprünglichen kraftvollen Zustand zu bringen und dann zurückzugeben, als absurd und unerfüllbar. Die Stimmung in der Bevölkerung schlägt um. Sie wendet sich direkt gegen Kohlhaas, als bekannt wird, dass Johann Nagelschmidt, einer seiner Kampfgefährten, die entlassenen Kriegsleute wieder zusammengebracht hat, sich als »Statthalter des Kohlhaas« (S. 67) ausgibt und plündernd durch die Gegend zieht. Kohlhaas, der glaubhaft versichern kann, dass er in völliger Nagelschmidt: Distanz oder Bündnis?Distanz zu Nagelschmidt steht, möchte inzwischen in dem Rechtsstreit einlenken und wartet nur auf »eine Eröffnung von Seiten des Junkers, oder seiner Angehörigen, um ihnen mit völliger Bereitwilligkeit und Vergebung alles Geschehenen, entgegenzukommen« (S. 65). Doch die Tronkas sehen bei Lage der Dinge gute Chancen, den Prozess für sich zu entscheiden. Trotz der erteilten Amnestie wird Kohlhaas wie ein Gefangener bewacht. Als er sich der Flucht verdächtig macht und als man ihm nachweisen kann, dass er entgegen seinem Versprechen doch Kontakt mit Nagelschmidt hat, wird er »durch einen Kabinettsbefehl des Kurfürsten arretiert« (S. 79) und »Das Dresdner Urteilverurteilt, mit glühenden Zangen von Schinderknechten gekniffen, gevierteilt, und sein Körper, zwischen Rad und Galgen, verbrannt zu werden« (S. 79 f.).