Читать книгу Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer, Thomas Eisel, Ulrich Keller - Страница 14
ОглавлениеAllgemeine Hinweise
Erd- und Bodenarbeiten sind im Garten- und Landschaftsbau die grundlegenden Arbeiten schlechthin. Auf diese Arbeiten bauen nahezu alle anderen Leistungen auf. Eine korrekte Bearbeitung des Bodens von Anfang an ist somit grundlegende Voraussetzung für eine schadenfreie und fachgerechte Erbringung darauf aufbauender Leistungen.
Nun sind jedoch die Anforderungen an den Baustoff Boden, abhängig von der späteren Nutzung, völlig unterschiedlich. Während für eine bautechnische Verwendung im Verkehrswegebau Eigenschaften wie Verdichtbarkeit und Tragfähigkeit vorrangig gefordert sind, so kommt es für vegetationstechnische Verwendungszwecke v. a. auf eine gute Bewuchsfähigkeit an. Eine durch Baumaschinen bei feuchter Witterung erfolgte Verdichtung, ein hoher Lockerungsgrad, eine hohe Wasserdurchlässigkeit etc. können also für den einen Verwendungszweck durchaus erwünscht, für den anderen absolut schädlich sein. Insofern muss bei jeder Bodenbearbeitung der spätere Verwendungszweck stets geklärt und der Einsatz der Maschinen bei passender Witterung entsprechend abgestimmt sein.
Begriffe
Erdarbeiten i. S. d. DIN ATV 18300 umfassen bautechnische Arbeiten am und mit Böden, wie z. B. Aushub, Transport, Einbau und Verdichtung. Erdarbeiten umfassen außerdem Grabarbeiten für Entwässerungs- und Kabelleitungen sowie das Aufbereiten und Verbessern von Boden und Fels zur erdbautechnischen Verwendung.
Bodenarbeiten gemäß DIN ATV 18915 beziehen sich dagegen ausschließlich auf die Verwendung von Böden für vegetationstechnische Zwecke.
Baugrund wird unterschieden in Untergrund und Unterbau. Untergrund ist der natürlich anstehende, Unterbau dagegen der mit mineralischen oder organischen Stoffen aufgeschüttete Baugrund.
Planum {Planum} ist die nach vorgegebenen Kriterien (Gefälle, Verdichtung, Höhe, Ebenheit) technisch bearbeitete Oberfläche des Baugrunds.
Feinplanum {Feinplanum} ist die nach abschließend erfolgter Bearbeitung oberste Schicht einer Vegetationsfläche.
Oberboden {Oberboden} ist die oberste Schicht des durch physikalische, chemische oder biologische Vorgänge entstandenen Bodens, der je nach Kornzusammensetzung in Bodengruppen nach DIN 18915 eingeteilt wird.
Unterboden {Unterboden} ist die unter dem Oberboden liegende verwitterte Schicht. Mit entsprechenden Maßnahmen kann er für Vegetationszwecke nutzbar gemacht werden.
Vegetationstragschicht {Vegetationstragschicht} ist die oberste Schicht, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaft für den Bewuchs mit Pflanzen geeignet ist. Sie besteht i. d. R. aus Oberboden oder einem geeigneten Substrat.
Ein Homogenbereich {Homogenbereiche} (siehe Ausgabe 2016 der DIN 18300) ist der „begrenzte Bereich, der aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten besteht und der für die einzusetzenden Erdbaugeräte jeweils vergleichbare Eigenschaften enthält“. Der Begriff des „Homogenbereichs“ umfasst alle Bodenschichten, die hinsichtlich der Bearbeitbarkeit innerhalb eines Gewerks mit einem Gerät oder einer bestimmten Arbeitsweise einheitlich zusammengefasst werden können. Bei Ausschreibungen dürfen bei der Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse immer die Boden- oder Felsschichten zusammengefasst werden, die einheitliche spezifische Parameter aufweisen, jedoch nur dann, wenn diese innerhalb eines Gewerks auch in einem direkten Zusammenhang bearbeitet werden.
Frostempfindlichkeit {Frostempfindlichkeit}
Böden werden auch nach der Frostempfindlichkeit unterteilt. Die ZTVE-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) teilen die Böden in drei Frostempfindlichkeitsklassen ein (nur für die bautechnische Bearbeitung und Verwendung relevant).
Eigenschaften | Bodengruppe (DIN 18196) | |
F1 | nicht frostempfindlich | grobkörnige Böden: GW, GI, GE, SW, SI, SE |
F2 | gering bis mittel frostempfindlich | gemischtkörnige Böden und Böden mit organischen Anteilen: TA, OT, OH, OK, ST, GT, SU, GU |
F3 | sehr frostempfindlich | feinkörnige und gemischtkörnige Böden: TL, TM, UL, UM, UA, OU, ST, GT, SU, GU |
Im Bereich 6,0 < U < 15,0 kann der für eine Zuordnung zu F1 zulässige Anteil an Korn unter 0,063 mm linear interpoliert werden. |
Tab. 15: Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTVE-StB
Zuordnungswerte (LAGA) {Zuordnungswerte (LAGA)}
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz, die die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt durch Zuordnung in bestimmte Klassen regelt. Um festzustellen, in welche Kategorie der Bodenaushub gehört, muss er auf bestimmte Inhaltsstoffe, wie Metalle, PCB, PAK und andere Stoffe, beprobt werden. Die erhaltenen Analysenergebnisse werden mit den in der sog. „LAGA M 20“ enthaltenen Zuordnungswerten verglichen. Je nach Belastungsgrad wird das Material in eine der LAGA-Einbauklassen eingestuft, welche die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des Materials regeln.
Die Einstufung nach den technischen Regeln der LAGA, die für technische Bauwerke gelten, erfolgt für Boden und sonstige mineralische Abfälle nach folgenden Einbauklassen:
Einbau- klasse | Beschreibung | Zuordnungswert |
0 | uneingeschränkter Einbau | 0 ≤ Z0 |
1 | eingeschränkter offener Einbau („wasserdurchlässige Bauweise“) | > Z0 und ≤ Z1.1 bzw. Z1.2 |
2 | eingeschränkter offener Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen („nicht oder nur gering wasserdurchlässige Bauweise“) | > Z 1.1 bzw. Z1.2 und ≤ Z2 |
3–5 | Einbau und Ablagerung ausschließlich in Deponien | Z > 2 |
Tab. 16: Einbauklassen nach LAGA
Sieblinie {Sieblinie}/Körnungskurve {Körnungskurve}
Die Korngrößenverteilung eines Bodens wird i. d. R. im Labor durch Siebungen (Trocken- und Nasssiebungen) ermittelt und lässt exakte Rückschlüsse auf die Eigenschaften eines Bodens zu (Wasserdurchlässigkeit, Frostbeständigkeit, Tragfähigkeit, Bearbeitbarkeit etc.).
Kf-Wert {Kf-Wert} (Wasserdurchlässigkeitsbeiwert {Wasserdurchlässigkeitsbeiwert})
ist ein rechnerischer Wert zur Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit eines Bodens. Ein Boden mit den folgenden Werten ist gemäß DIN 18130:
> 10-2 m/s | sehr stark durchlässig |
10-2 bis 10-4 m/s | sehr stark durchlässig |
10-4 bis 10-6 m/s | durchlässig |
10-6 bis 10-8 m/s | schwach durchlässig |
< 10-8 m/s | schwach durchlässig |
Bodengefüge {Bodengefüge}
bezeichnet die räumliche Anordnung der festen Bodenbestandteile. Das gesamte Bodenvolumen der Bodenmatrix teilt sich in das Volumen der festen Bodensubstanz und in das Porenvolumen auf. Diese Aufteilung beeinflusst maßgeblich den Boden- und Lufthaushalt, die Durchwurzelbarkeit, die Verfügbarkeit der Nährstoffe u. ä. bodenkundliche und pflanzenphysiologische Eigenschaften. Allgemein gilt: Je gröber das Gefüge eines Bodens und/oder je dichter gepackt die einzelne Gefügeeinheit ist, desto ungünstiger sind dessen Bodeneigenschaften für vegetationstechnische Zwecke.
Konsistenz {Konsistenz}
bezeichnet in der Bodenkunde die Beschaffenheit bindiger (feinkörniger) Böden in Abhängigkeit vom Wassergehalt. Nach Atterberg unterscheidet man meist vier Konsistenzbereiche: fest (trockener Boden), halbfest, plastisch (steif, weich, breiig = leicht verformbarer Boden) und flüssig. Mit diesen Bereichen werden alle vorkommenden Momentanzustände von bindigen Böden abgedeckt. Die Konsistenz ist ein wichtiges Kriterium für die Verdichtbarkeit des Bodens.
Proctordichte {Proctordichte} ρpr
ist die höchste unter definierter Verdichtungsarbeit erreichbare Dichte eines Bodens, die sich im genormten Versuch (Proctorversuch nach DIN 18127) bei optimalem Wassergehalt einstellt. Im Labor wird dazu in einem Zylinder der eingefüllte Boden mithilfe eines Fallgewichts (Proctorhammer) verdichtet. Anhand der Schlagzahlen wird eine definierte Energie aufgebracht. Die erzielte Trockendichte wird in Abhängigkeit vom Wassergehalt in einem Diagramm eingetragen. Daraus lassen sich der optimale Wassergehalt und die dazugehörige Verdichtung ablesen. Dieser Wert lässt auf der Baustelle exakte Rückschlüsse auf den richtigen Bearbeitungszeitpunkt (Wassergehalt des Bodens) zu.
Verformungsmodul {Verformungsmodul}
Das Verformungsmodul Ev ist eine Kenngröße für die Verformbarkeit des Bodens. Seine Werte werden beim statischen Lastplattendruckversuch anhand der Drucksetzungslinie der Erst- und Wiederbelastung (Ev1, Ev2) berechnet. Das Verhältnis von Ev1/Ev2 muss zur Erfüllung der Anforderungen kleiner oder gleich 2,5 sein.
• | DIN 18123 Bestimmung der Korngrößenverteilung |
• | DIN 18134 Plattendruckversuche |
• | DIN ATV 18300 Erdarbeiten |
• | DIN ATV 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten |
• | DIN 4124 Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten |
• | DIN EN ISO 14688 Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden |
• | Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, 2009 (ZTVE-StB 09) |
• | Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, RStO 12, Ausgabe 2012 |
• | Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln, FGSV |
{Bodenarten}
Unterschiede zwischen DIN 18300, 18915 und 18916
Die Einteilung von Böden gemäß DIN 18300 erfolgte bis zur Ausgabe 2012 in sieben verschiedene Bodenklassen nach deren Widerstand beim Lösen. Die Zuordnung der Bodenklasse beschränkte sich hier also ausschließlich auf bearbeitungstechnische Gesichtspunkte mit kalkulatorischer und abrechnungstechnischer Aussagekraft. Eine qualitative Einordnung nach anderen Kriterien der Bodeneignung wurde hier nicht vorgenommen. Mit der im Jahr 2016 erschienenen DIN 18300 werden Böden nun in sog. Homogenbereiche eingeteilt, die mit einem Arbeitsgerät oder einer Arbeitsweise bearbeitet werden können. Ihre Klassifizierung ist nun wesentlich differenzierter. Die ermittelten Eigenschaften und Kennwerte der jeweiligen Homogenbereiche sind zukünftig bei Ausschreibungen anzugeben. Die Einteilung der Bodenarten nach DIN 18916 fasst dagegen Böden in Gruppen mit annähernd gleichem stofflichen Aufbau u. ä. bodenphysikalischen Eigenschaften zusammen, ihre Einstufung erfolgt hinsichtlich ihrer bautechnischen Eigenschaften. Die DIN 18916 gibt somit Hinweise auf die Eignung und Verwendbarkeit von Böden und ist nun einer der Kriterien für die Einteilung in den Homogenbereich. Die DIN 18915 dagegen unterteilt Böden nach vegetationstechnischen Gesichtspunkten. Ziel ist eine schadenfreie Bearbeitung ohne nachhaltige Schädigung des Bodengefüges.
Gemäß DIN 18300 sind für die Homogenbereiche {Homogenbereiche} der Böden verschiedene Eigenschaften und Kennwerte anzugeben (siehe Kap. „Baugrund: Homogenbereiche nach DIN 18300“). Ihre Überprüfung soll im Bedarfsfall anhand der aufgeführten Normen erfolgen. Existieren mehrere Normen oder Verfahren, so ist eine bzw. eines davon festzulegen.
Für Fels sind u. a. folgende Angaben ausreichend: ortsübliche Bezeichnung, Benennung des Felses nach DIN EN ISO 14689-1, Dichte, Verwitterung und Veränderlichkeit nach DIN EN SIO 14689-1, einaxiale Druckfestigkeit.
Bei einfachen Erdarbeiten der geotechnischen Kategorie 1 wie sie typischerweise im Garten- und Landschaftsbau anfallen, ist ebenfalls nur ein Teil der Bodendefinition zu benennen.
Und zwar sind dies in aller Regel:
• | ortsübliche Bezeichnung |
• | Bodengruppen nach DIN 18196 – Massenanteil von Steinen, Blöcken und großen Blöcken nach DIN EN ISO 14688-1 – Konsistenz und Plastizität nach DIN EN ISO 14688-1 – Lagerungsdichte nach DIN 18126 |
Bodengruppen gemäß DIN 18915
Bodengruppe 1: organischer Boden
Bodengruppe 2a: nicht bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 2b: nicht bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 2c: nicht bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 3a: schwach bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 3b: schwach bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 3c: schwach bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 4a: bindiger, sandiger Boden
Bodengruppe 4b: bindiger, kiesiger Boden
Bodengruppe 4c: bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 5a: stark bindiger, sandiger/kiesiger Boden
Bodengruppe 5b: stark bindiger, steiniger Boden
Bodengruppe 6: stark steiniger Boden
{Abrechnung von Erd- und Bodenarbeiten}
• | Bei der Mengenermittlung sind Näherungsverfahren erlaubt. |
• | Als Länge des Förderwegs gilt die kürzeste, zumutbare Entfernung zwischen den Schwerpunkten der Auftrags- und Abtragskörper. |
• | Die Ermittlung von entnommenen Mengen erfolgt im Abtrag. |
• | Die Ermittlung von Einbaumaterial im fertigen Zustand erfolgt im Auftrag. |
• | Die Grabenbreite ergibt sich aus DIN EN 1610 für Entwässerungsleitungen und für sonstige Gräben nach DIN 4124 zzgl. der erforderlichen Maße für Schalungs- und Verbauarbeiten. |
• | Die Maße der Baugrubensohle ergeben sich aus den Außenmaßen des Baukörpers zzgl. der nach DIN 4124 erforderlichen Mindestbreiten für betretbare Arbeitsräume und zzgl. der Maße für Schalungskonstruktionen. |
• | Ergänzend sind die Maße für Verbaukonstruktionen zu berücksichtigen. Bei Spundwänden wird die mittlere Achse als Außenmaß angenommen. |
• | Ist nichts anderes geregelt, so gilt für die Ermittlung des Böschungsraums bei abgeböschten Baugruben und Gräben ein Böschungswinkel von 45°, bei feinkörnigen Böden mit steifer Konsistenz ein Winkel von 60° und bei Fels ein Winkel von 80°. |
• | Reinigungsarbeiten freigelegter Bauteile oder von Verbau erfolgen nach bearbeiteter Fläche in der Abwicklung. |
• | Bei Abrechnungen nach Masse ist diese durch Wiegen festzustellen. |
Übermessungsregeln gemäß DIN 18300
Übermessen werden:
• | Baukörper mit einem Einzelvolumen von unter 1 m³ |
• | Leitungen, Steinpackungen u. Ä. mit einem äußeren Querschnitt von weniger 0,1 m² |
• | bei Abrechnung nach Flächenmaß: Durchdringungen und Einbauten von mehr als 1 m² Einzelgröße |
Nebenleistungen gemäß DIN 18300
• | Feststellen des Zustands der Straßen, der Geländeoberfläche, der Vorfluter und dergleichen, siehe § 3 Abs. 4 der VOB/B |
• | Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen und Zufahrten (ausgenommen sind Maßnahmen innerhalb des öffentlichen Verkehrs oder des Anliegerverkehrs) |
• | Fördern von Boden und Fels bis zu 50 m Transportweg |
• | Herstellen von Aushubebenen mit ausreichendem Gefälle zum schadensfreien Ableiten von Niederschlagswasser |
• | Prüfungen und Probenahmen für die vereinbarten Eignungs- und Gütenachweise einschließlich der Nachweise umweltrelevanter Anforderungen bei Stoffen, die vom Auftragnehmer geliefert werden |
Besondere Leistungen sind u. a.
• | Leistungen bei Gefährdungen von Bauwerken, Erkunden der Lage von Leitungen etc., Antreffen von nicht bekannten Hindernissen, Schäden aus Witterungsereignissen, notwendige Auffüllungen und deren Verdichtung, Böschungssicherungen oder Wiederherstellung, beim Auftreten von Rutschungen und/oder Erosionen |
• | besondere Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich der Straßen, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen vor Beginn der Erdarbeiten, die über die erwähnte Nebenleistung hinausgehen |
• | Lösen, Lagern, Transportieren und Entsorgen von Blöcken in Wänden oder Sohlen von Baugruben und Gräben sowie das Verfüllen der dadurch entstandenen Hohlräume |
• | Entsorgen von gelöstem Boden und Fels |
• | Lösen, Laden, Trennen, Transportieren und Entsorgen von Bauwerksresten, Ankern, Geokunststoffen u. Ä. |
• | Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Wasserläufe und Vorfluter |
• | Ausheben und Verfüllen von Arbeitsräumen für Rohrverbindungen |
• | Aufbrechen und Wiederherstellen von befestigten Flächen |
• | Sicherungsmaßnahmen von Böschungen, Flächen und Halden |
• | Prüfen der Gründungssohle auf deren Eignung hin |
• | Erstellen von Standsicherheitsnachweisen der Böschungen von Baugruben und Gräben, soweit die Notwendigkeit nicht vom Auftragnehmer verursacht ist |
• | Boden- und Wasseruntersuchungen sowie Wasserstandsmessungen |
• | Aufbau, Vorhalten und Rückbau von Verkehrssicherungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich und Anliegerverkehr (soweit keine Nebenleistung) |
• | Abtreppungen oder andere Schutzmaßnahmen bei geneigten Flächen, soweit nicht für die eigenen Zwecke des Auftragnehmers |
Leistungen | Einheit |
Aushub, Abtrag, Fördern, Einbau | Masse (t), Raummaß (m³) oder Flächenmaß (m2) (mit Angabe der Einbauhöhen und Aushubtiefen), getrennt nach Art, Stoffen, Homogenklassen und Förderwegen, soweit sie 50 m übersteigen |
Verdichten | Raummaß (m³) oder Flächenmaß (m2) |
Herstellen und Wiederherstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung, Ebenheit | Flächenmaß (m2) |
Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Kopflöchern, Suchschlitzen und Schürfen | Raummaß (m³) oder Anzahl/Stück |
Lösen, Laden und Fördern von Bauwerksresten, großen Blöcken und Vergleichbarem | Raummaß (m³) oder Anzahl/Stück oder Masse (t) |
Steinpackungen, Steinwürfe, Bodenlieferungen und dergleichen | Raummaß (m³), Flächenmaß (m²) oder Gewicht (t) |
Tab. 17: Abrechnungseinheiten
Lkw Nutzlast in t | Oberboden in m3 | Schutt/Unrat in m3 | Geröll in m3 | Lehm/Ton in m3 |
2,5 | 1,470 | 1,388 | 1,316 | 1,191 |
3 | 1,764 | 1,666 | 1,579 | 1,429 |
3,5 | 2,058 | 1,944 | 1,842 | 1,667 |
4 | 2,352 | 2,222 | 2,105 | 1,905 |
4,5 | 2,647 | 2,500 | 2,369 | 2,143 |
5 | 2,941 | 2,777 | 2,632 | 2,381 |
5,5 | 3,235 | 3,055 | 2,895 | 2,619 |
6 | 3,530 | 3,333 | 3,158 | 2,857 |
6,5 | 3,824 | 3,611 | 3,421 | 3,095 |
7 | 4,118 | 3,888 | 3,684 | 3,333 |
7,5 | 4,412 | 4,166 | 3,947 | 3,572 |
8 | 4,706 | 4,444 | 4,211 | 3,810 |
8,5 | 5,000 | 4,722 | 4,473 | 4,047 |
9 | 5,294 | 5,000 | 4,736 | 4,285 |
9,5 | 5,588 | 5,277 | 5,000 | 4,523 |
10 | 6,470 | 6,111 | 5,789 | 5,238 |
10,5 | 6,178 | 5,833 | 5,526 | 5,000 |
11 | 6,470 | 6,111 | 5,789 | 5,238 |
11,5 | 6,764 | 6,388 | 6,052 | 5,476 |
12 | 7,058 | 6,666 | 6,315 | 5,714 |
12,5 | 7,352 | 6,944 | 6,678 | 5,952 |
13 | 7,646 | 7,222 | 6,842 | 6,190 |
13,5 | 7,940 | 7,500 | 7,105 | 6,428 |
14 | 8,235 | 7,777 | 7,368 | 6,666 |
Tab. 18: Bodentransport, maximale Transportmenge {Transportmenge pro Lkw} pro Lkw
In der folgenden Tabelle sind die Lademengen {Lkw-Lademengen} aufgeführt, die ein Lkw an Boden aufnehmen kann. Dabei handelt es sich um ungefähre Richtwerte, da die tatsächlichen Mengen von der jeweiligen Bodenart abhängig sind.
Lkw | lose Masse Umrechnungsfaktor t/m³ = 1,6–1,7 |
Züge | 16 m³ = ca. 27,0 t |
4-Achser Mulde | 14 m³ = ca. 23,0 t |
4-Achser | 12 m³ = ca. 20,0 t |
3-Achser | 9 m³ = ca. 15,0 t |
Tab. 19: Lkw-Lademengen Boden in m³ (ungefähre Werte)
Bodenart | Auflockerung in % nach dem Lösen |
Grobschluff | 5–20 |
Lehm | 15–25 |
Ton | 20–30 |
Sand | 15–25 |
Kies | 25–30 |
Kies-Sand-Gemische | 20–25 |
steinige Böden mit Feinkornanteilen < 0,06 mm | 0–15 |
Schluffstein, Tonstein, Mergelstein | 25–30 |
Kalkstein, Sandstein, Granit u. a. | 35– 60 |
Tab. 20: Auflockerung verschiedener Böden nach dem Lösen
Bodenart | Umrechnungsfaktor Tonne (t) in Kubikmeter (m3) |
Ton, halbfest | 2,1–2,2 |
Ton, steif | 2,8 |
Ton, weich | 1,8 |
Sand-Ton-Gemische, steif oder fest | 2,2 |
Sand-Ton-Gemische, weich | 2,1 |
Schluff, steif oder fest | 2 |
Schluff, weich | 1,9 |
Schluffe, Tone, schwach organisch | 1,7 |
Schluffe, Tone, stark organisch | 1,5 |
Oberboden (abhängig von der Bindigkeit) | 1,7–1,8 |
Tab. 21: Umrechnungstabelle für Böden von t in m3