Читать книгу Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer, Thomas Eisel, Ulrich Keller - Страница 9

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Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919

{Pflege}

Diese beiden DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise auf folgende Normen finden:

DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen
DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen

Auch nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL werden genannt:

Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004
Gütebestimmungen für Stauden, 2015
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999
Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004
ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005

Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl verschiedener Standorte, Nutzungen und Pflanzenansprüche.

In diesem Kapitel soll die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege allgemein behandelt werden.

Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von der Pflanzung und deren Verwendung. Die Maßnahmen bei einer Dachbegrünung und der Pflanzung eines Großbaums erfordern besondere Maßnahmen und Pflege.

In diesem Kapitel sollen die für alle Projekte wichtigen Regelungen vorgestellt werden, und in den nachfolgenden Kapiteln werden die spezifischen Regelungen und Maßnahmen weiter erläutert.

Allgemeines

Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.

Die DIN 18919 gilt für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen sowie von Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden.

Für nahezu sämtliche gärtnerischen Arbeiten mit Pflanzen, außer bei z. B. Rasenflächen auf Sportplätzen, sind diese beiden Normen anzuwenden.

DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten

{Pflanzarbeiten}

Die DIN 18916 setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:

Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung
Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten
Pflanzarbeiten

Die Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung bestehen hauptsächlich aus Gütebestimmungen und dem Thema Transport:

Pflanzen sind so zu transportieren, dass eine Beschädigung, z. B. durch Austrocknen, Frost oder unsachgemäßes Laden vermieden wird.
Der Versand von wurzelnackten Pflanzen im offenen Fahrzeug darf bei Temperaturen unter 0 °C nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen.

Die wichtigsten Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten sind:

Pfähle und Befestigungsmaterial etc. müssen zwei Jahre haltbar sein.
Die vorgesehene Vegetation darf nicht negativ beeinträchtigt oder geschädigt werden.

Vorgaben zu Pflanzarbeiten

Nachdem die Pflanzarbeiten in den Kapiteln Stauden, Gehölze und Rasen pflanzenspezifisch beschrieben werden, soll in diesem Rahmen nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden.

Allgemeines

Bei der Feststellung der Pflanzzeit sollen die artbedingten Besonderheiten beachtet werden.
Laubabwerfende Gehölze sind im Regelfall in der Wachstumsruhe zu pflanzen. Immergrüne Gehölze mit Ballen können ganzjährig gepflanzt werden, mit Ausnahme der Zeit des Austriebs. Topf- und Containerpflanzen, Stauden sowie Ein- und Zweijahresblumen und andere Beetpflanzen können bei frostfreiem Boden ganzjährig gepflanzt werden.
Pflanzen ohne Ballen dürfen bei Frost nicht gepflanzt werden.
Auf der Baustelle dürfen Pflanzen beim Transport, bei der Lagerung, im Einschlag und beim Pflanzen nicht beschädigt werden und sind vor Austrocknung, Überhitzung und Frost zu schützen.
Werden Gehölze ohne Ballen verpflanzt, soll der Durchmesser des Wurzelwerks artspezifisch und bodenabhängig bedingt den 10–15-fachen Durchmesser des Stammes haben. Beim Herausnehmen dürfen die Wurzeln nicht abgerissen werden, sondern müssen durchtrennt werden. Wurzelenden über 30 mm Durchmesser sind glatt nachzuschneiden und mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln.

Lagerung auf der Baustelle {Lagerung von Pflanzen auf der Baustelle}

Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraums sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z. B. durch Anfeuchten und Abdecken, so zu schützen, dass Schädigungen durch Austrocknung, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind.

Wird die Lagerungszeit von 48 Stunden überschritten, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen, dem Zeitraum bis zur Pflanzung, der Art der Transportgefäße und der Beschaffenheit der Pflanzen (Ballen, Container) sind die Maßnahmen fortzuführen oder zu intensivieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sind die Pflanzen in vorbereitete Gräben einzustellen, anzufeuchten, an den Wurzeln oder Ballen allseitig mit lockerem Boden zu umgeben, anzudrücken und einzuschlämmen. Gebündelte Pflanzen sind erforderlichenfalls auseinanderzuziehen. Ein Schutz gegen Wildverbiss ist ggf. vorzunehmen.

In Wintereinschlägen sind empfindliche Pflanzen entsprechend zu schützen.

Vorbereitung Pflanzung

Die Vegetationstragschicht sowie auch ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (z. B. an Plätzen und Straßen), muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mind. 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mind. 16 m² und eine Tiefe von mind. 80 cm haben.

Bei Pflanzung von Gehölzen, Stauden, Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sollen die Pflanzlöcher und -gruben in einer Breite ausgehoben werden, die dem 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwerks oder des Ballens entspricht.
Beim Aushub des Pflanzlochs ist der Oberboden vom übrigen Aushub zu trennen und bei der Pflanzung wieder als oberste Schicht einzubringen.
Junggehölze, Pflanzen mit Topfballen oder mit vergleichbarer Ballengröße können bei geeigneten Bodenverhältnissen mit Pflanzhacken, Pflanzspaten, Pflanzhölzern, Rillenscheiben u. Ä. gepflanzt werden. Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohlen sind zu beseitigen.
Vor der Pflanzung sind die Wurzeln ballenloser Pflanzen der Art entsprechend mit scharfem Schneidwerkzeug zu schneiden. Sie dürfen nicht abgequetscht oder abgestochen werden. Bei Containerpflanzen müssen Spiral- und Würgewurzeln durchschnitten, und Wurzelfilz muss aufgerissen werden.
Bei der Pflanzung sind die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage einzubringen.
Danach ist im Regelfall durchdringend zu wässern. Jungpflanzen dürfen nur mit feuchten Wurzeln gepflanzt werden.

Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile

Gehölze ohne Ballen sind i. d. R. unter Berücksichtigung der Art und Größe sowie der Standortbedingungen und Jahreszeit zurückzuschneiden oder auszulichten.
Beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt und Wunden glattgeschnitten werden. Bei Gehölzen sind Wunden mit einem Durchmesser > 3 cm mit Wundbehandlungsmittel zu behandeln.
Stauden sollen nur dann zurückgeschnitten werden, wenn sie so stark ausgetrieben haben, dass das Anwachsen gefährdet ist.
Bei Bedarf sind Gehölze standsicher zu verankern.
Durch Wild und Weidevieh gefährdete Pflanzen sind z. B. durch Pflanzenschutzmittel, mechanischen Stammschutz oder durch Einzäunung zu sichern.

Fertigstellungspflege {Fertigstellungspflege}

Die Fertigstellung von Gehölz- und Staudenpflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand durch die Fertigstellungspflege. Diese hat zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließenden Pflegemaßnahmen nach DIN 18919 die gesicherte Weiterentwicklung ermöglicht. Sie umfasst alle Leistungen, die jeweils zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustands erforderlich sind.

Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem Zeitpunkt der Pflanzung, der Art der Pflanzen und den Standortverhältnissen. Dies können sein:

Lockern und Säubern
Ausmähen von Pflanzflächen
unerwünschten Aufwuchs abtrennen und entfernen
Steine mit einem Durchmesser > 5 cm und Unrat aus gelockerten Flächen ablesen
Verankerungen überprüfen und ggf. nachrichten
trockene oder beschädigte Pflanzenteile glatt abschneiden und entfernen
durchtreibende Pflanzen sind entsprechend den Besonderheiten der betreffenden Pflanzenart nachzuschneiden.
Düngen
Wässern

Abnahmefähig sind Gehölz- und Staudenpflanzungen zu dem Zeitpunkt, an dem Sicherheit über den Anwuchserfolg besteht. Bei Gehölzpflanzungen ist der Anwuchserfolg im Regelfall ab dem letztem Drittel des Monats Juni am Durchtrieb zu erkennen, bei Stauden, wenn sie ausgetrieben haben oder eingewurzelt sind. Direkt nach der Pflanzung sind abnahmefähig: Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sowie Gehölz- und Staudenpflanzungen bei vereinbartem Verzicht auf Leistungen der Fertigstellungspflege.

Spezielle Kriterien für z. B. die Abnahmefähigkeit von Dachbegrünungen werden in den jeweiligen Kapiteln behandelt.

Die Fertigstellungspflege endet i. d. R. mit der Abnahme der Leistungen. Nach diesem Zeitpunkt beginnt die Unterhaltungspflege.

DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation

Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.

Die Entwicklungspflege erfordert im Vergleich zur Unterhaltungspflege vermehrte Leistungen.

Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem vorgesehenen Begrünungsziel, den Standortverhältnissen, dem Entwicklungsstand und den ökologischen Aspekten (z. B. Brutzeiten).
Wird die gewünschte Entwicklung einzelner Pflanzen durch benachbarte Pflanzen beeinträchtigt, sollte deren Entfernung Vorrang vor Schutzmaßnahmen haben.
Unerwünschter Aufwuchs ist im Regelfall durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen. Die Anwendung chemischer Mittel ist zu beschränken.
Trockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und Wildtriebe bei Veredelungen zu entfernen.

Bei der Ausführung der Leistungen sind die Pflanzflächen zu überwachen hinsichtlich:

Krankheits- und Schädlingsbefall
Wildverbiss
Funktionsfähigkeit von Verankerungen, Sonnen- und Verdunstungsschutzeinrichtungen
Funktionsfähigkeit von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen

Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen laut DIN 18919 möglich:

Bodenlockerung
Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs
Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben
Abfallentfernung
Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen)
Winterschutzmaßnahmen
Mulchen
Wässern
Baum- und Rasenpflege
Mähen
Düngen

Soll gedüngt werden, sind die Düngergaben in Abstimmung auf Standort und Pflegeziel auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bemessung von Nährstoffmengen soll auf Basis von Nährstoffgehaltsbestimmungen des Bodens erfolgen. Die DIN 18919 enthält Hinweise für die jährlichen Düngergaben, deren Obergrenzen nicht überschritten werden sollten.

Düngung von Pflanzflächen nach DIN 18919

(pro Jahr)

Beetbepflanzung Stauden, starkzehrend

Nbis 10 g/m2P2O54–6 g/m2
K2O6–8 g/m2MgO0,8–1,2 g/m2

Beetbepflanzung Stauden, schwachzehrend

Nbis 5 g/m²P2O52–4 g/m²
K2O4–6 g/m2MgO0,6–0,8 g/m2

Gehölze/Bäume, Bodendecker, Ziergehölze

Nbis 5 g/m²P2O53–4 g/m²
K2O6–8 g/m²MgO0,8–1,0 g/m2

Landschaftsgehölze

N0–3 g/m²P2O50–4 g/m²
K2O0–6 g/m²MgO0–0,8 g/m2

Rosen

Nbis 10 g/m²P2O56–10 g/m²
K2O8–16 g/m²MgO1–2 g/m2

Bei P2O5, K2O und MgO ist der Nährstoffversorgungszustand des Bodens zu berücksichtigen.

Die Düngung bei starkzehrenden Stauden und Rosen ist in zwei Gaben aufgeteilt. Die erste Gabe zu Wachstumsbeginn im März/April und die zweite Gabe etwa im Juni/Juli.

Zusammenfassung

Die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und DIN 18919 hat maßgebliche Bedeutung im Bereich der „Grünen Arbeiten“ auf der Baustelle.

Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege dienen sowohl dem Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Durch fachgerechte Pflegemaßnahmen kann die ausführende Firma Ausfälle minimieren und besondere Qualität erbringen. Mit Abnahme der Leistung ist diese Pflege i. d. R. nach spätestens ein bis zwei Jahren beendet.

In manchen Bereichen, z. B. im Bereich Dachbegrünung, kann aufgrund der Fertigstellungspflege der Auftraggeber überzeugt werden, einen weiteren Pflegevertrag, also z. B. einen Unterhaltungspflegevertrag, abzuschließen.

Bei der Unterhaltungspflege handelt es sich im Großen und Ganzen um wiederkehrende Arbeiten, die in Abhängigkeit von der Vegetation durchgeführt werden müssen.

Fachbetriebe bleiben durch solche Pflegeverträge „am Kunden“ und können dadurch weitere Aufträge und positive Referenzen sammeln.

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau

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