Читать книгу Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau - Thomas Bauer, Thomas Eisel, Ulrich Keller - Страница 8
ОглавлениеVegetationstechnik nach DIN 18915 bis 18920
{Vegetationstechnik}
Allgemeines
Diese DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise finden:
• | DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen |
• | DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen |
• | DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten |
• | DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten |
• | DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten |
• | DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen |
• | DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation |
• | DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen |
• | DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen – Richtlinien |
Unter anderem werden nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL genannt:
• | Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015 |
• | Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004 |
• | Gütebestimmungen für Stauden, 2015 |
• | Regelsaatgutmischungen (RSM), 2018 |
• | Leitfaden für Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999 |
• | Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016 |
• | Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018 |
• | Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018 |
• | Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004 |
• | ZTV Großbaumverpflanzung, 2005 |
• | Richtlinie für den Bau von Golfplätzen, 2008 |
Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl unterschiedlicher Standorte, Nutzungsarten und Pflanzenansprüche.
Die einzelnen DIN-Normen werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.
DIN 18915 Bodenarbeiten
Diese Norm regelt die Qualität und Anwendung von in Erdenwerken oder auf Baustellen hergestellten Bodensubstraten für Vegetationstragschichten mit Bodenanschluss für den punktuellen oder flächigen Einbau im Garten- und Landschaftsbau.
Sie setzt sich aus folgenden Themenblöcken zusammen:
• | Bewertung von Böden |
• | Anforderungen an Böden |
• | Behandlung und Verbesserung von Böden |
• | Herstellung der Böden zur Bepflanzung |
• | Maßnahmen zur Rekultivierung |
Im Kapitel Erd- und Bodenarbeiten wird auf diese Bestimmungen weiter eingegangen.
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.
Sie setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen:
• | Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung |
• | Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
• | Pflanzarbeiten |
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
• | Transport ohne Beschädigung |
• | Lagerung 48 Std, dann Schutzmaßnahmen intensivieren |
• | Pflanzzeit i. d. R. nicht bei Frost |
• | Pflanzgrube 1,5-facher Durchmesser |
• | fachgerechter Rückschnitt |
• | Maßnahmen der Fertigstellungspflege |
Im Kapitel Pflege nach DIN 18916 und 18919 werden diese Bestimmungen ausführlich erläutert.
DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten
Die DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten gibt vor, wie die Herstellung von Rasen durch Ansaat oder Verwendung von Fertigrasen, Rasensoden und Vegetationsstücken im Rahmen des Landschaftsbaus auszuführen ist.
Sie setzt sich aus vier großen Themenblöcken zusammen:
• | Rasentypen |
• | Anforderungen an Saatgut, Fertigrasen, Vegetationsstücke |
• | Herstellung von Rasenflächen |
• | Fertigstellung |
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
• | Einteilung der Rasentypen nach Anwendungsbereich, Eigenschaften und Pflegeansprüchen |
• | Saatgutqualitäten gemäß RSM |
• | Aussaat i. d. R. zwischen Mai bis September |
• | Fertigrasen nicht bei Frost verlegen |
• | Beschreibung der Fertigstellungspflege und des abnahmefähigen Zustands |
Im Kapitel Rasen finden sich zusätzlich zu den Bestimmungen der DIN 18917 Ausführungen zur RSM und weitere Hinweise.
DIN 18918 Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
Die DIN 18918 gilt für Sicherungsbauweisen im Rahmen des Landschaftsbaus mit Saatgut, Pflanzen, lebenden Pflanzenteilen und nicht lebenden Stoffen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Erosion, Rutschung und Steinschlag sowie zur Begrünung von Flächen, die durch natürliche Einflüsse oder technische Maßnahmen vom Oberboden entblößt sind, sowie von Bodenschüttungen, Halden und Deponien.
Sie setzt sich aus folgenden sechs Hauptpunkten zusammen:
• | Sicherung durch Ansaaten |
• | Sicherung durch Anpflanzungen |
• | Sicherungen durch Bauweisen mit Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen |
• | Sicherung durch Bauweisen mit nicht lebenden Stoffen und Bauteilen |
• | kombinierte Bauweisen |
• | Fertigstellungspflege |
Ein Erosionsschutz kann durch Bepflanzung oder durch Bauweisen aus nicht lebenden Stoffen erreicht werden. Im überwiegenden Teil werden die Maßnahmen miteinander kombiniert. Laut DIN 18918 sollen den Sicherungsbauweisen mit Saatgut, Pflanzen und lebenden Pflanzenteilen der Vorzug gegeben werden.
Im Kapitel Erosionsschutz wird auf die einzelnen Aspekte näher eingegangen.
DIN 18919 Instandhaltungsleistungen für die
Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
Die DIN 18919 behandelt die Leistungen bei Pflanzflächen und deren fachgerechte Pflege.
Der funktionsfähige Zustand der Vegetation wird mit der Entwicklungspflege, die Erhaltung des funktionsfähigen Zustands der Vegetation mit der Unterhaltungspflege jeweils nach DIN 18919 erreicht. Dabei werden folgende Pflegemaßnahmen beschrieben:
• | Bodenlockerung |
• | Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs |
• | Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben |
• | Abfallentfernung |
• | Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) |
• | Winterschutzmaßnahmen |
• | Mulchen |
• | Wässern |
• | Baumpflege |
• | Mähen |
• | Rasenpflege |
• | Düngen |
Im Kapitel Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919 und den einzelnen Kapiteln wird auf diese Arbeiten weiter eingegangen.
DIN 18920 Schutz bei Baumaßnahmen
Die DIN 18920 gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsbereich und in der freien Landschaft. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird.
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen Bäumen und Pflanzenbeständen sowie Art, Umfang und Dauer der Baumaßnahmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob vorbeugend oder im Schadensfall weitere baumpflegerische Maßnahmen erforderlich sind.
Die DIN 18920 stellt die Schutzmaßnahmen wie folgt zusammen:
• | Schutz vor chemischen Verunreinigungen |
• | Schutz vor Feuer |
• | Schutz vor Vernässung und Überstauung |
• | Schutz von Vegetationsflächen |
• | Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden |
• | Schutz von Bäumen bei Freistellung |
• | Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag und gegen Bodenabtrag |
• | Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben und bei Gründungen für freistehende Bauteile |
• | Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei befristeter Belastung und Grundwasserabsenkung |
• | Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen |
• | Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten |
• | Pflanzarbeiten |
Da es sich um lebende Organismen handelt, ist auch während Baumaßnahmen darauf zu achten, dass keine chemischen Stoffe den Standort belasten. Neben Säuren, Laugen etc. wird häufig nicht bedacht, dass auch Beton und Zement den Boden und damit den Standort für die Vegetation negativ beeinträchtigen.
Offene Feuer dürfen unter Beachtung der Windrichtung nur in einem Abstand von mind. 20 m von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.
Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernässt oder überstaut werden.
Zur Verhinderung von Schäden sind Vegetationsflächen mit einem etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu umgeben, ein seitlicher Zaunabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
Schutz von Bäumen
Der Schutz von Bäumen stellt insbesondere in innerstädtischen Standorten ein wichtiges Thema dar. Die breite Öffentlichkeit hat mittlerweile erkannt, dass Bäume wichtige Funktionen erfüllen und besonders geschützt werden müssen.
Bei Schäden an Bäumen kommt es häufig zu hohen Schadensbeträgen, auch bei Teilschäden.
Es sind sowohl Wurzelschäden als auch Schäden an oberirdischen Teilen von Bäumen zu vermeiden.
Oberirdisch
Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zzgl. 1,5 m, bei Säulenform zzgl. 5,0 m nach allen Seiten.
Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, soll der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, ggf. sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern.
Unterirdisch
Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mind. ein Drittel des Wurzelbereichs umfassen. Vor dem Auftrag sind von der Oberfläche des Wurzelbereichs alle Pflanzendecken, Laub und sonstigen organischen Stoffe unter Schonung des Wurzelwerks in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschädigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.
Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material aufgetragen werden. Soll zusätzlich eine Vegetationstragschicht aufgetragen werden, ist zunächst solches Material im Regelfall mit einer Dicke von 20 cm und anschließend als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in einer Dicke von maximal 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht darf nicht näher als 1,0 m vom Stamm angedeckt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.
Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben
Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser ≤ 2 cm sind mit wachstumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Verfüllmaterialien müssen durch die Art der Körnung (enge Stufung) und Verdichtung eine dauerhafte Durchlüftung zur Regeneration der beschädigten Wurzeln sicherstellen. Entsprechend dem Wurzelverlust können Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Bei nicht standfestem Boden und tiefen Baugruben ist der Baum durch Spundung zu sichern.
Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust soll ein Wurzelvorhang erstellt werden. Der Abstand der Außenkante zum Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Er hat keine statische Funktion für den Baum und die Baugrube. Die Aushebung hat in Handarbeit zu erfolgen. Die Herstellung sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Dicke des Wurzelvorhangs muss mind. 25 cm betragen, die Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch höchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur späteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlässige Schalung, z. B. aus Pfählen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ist der Wurzelvorhang ständig feucht zu halten.
Im Wurzelbereich sollen Gründungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die im lichten Abstand mind. 1,5 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen. Sie sollen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Suchschachtungen durchzuführen, um die Standorte für die Punktfundamente festlegen zu können. Die Unterkante des aufgehenden Mauerwerks darf nicht in das ursprüngliche Erdreich hineinragen
Schutz des Wurzelbereichs bei befristeter Belastung
Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen o. Ä. zu legen ist. Die Maßnahme soll kurz befristet und max. auf eine Vegetationsperiode begrenzt sein. Nach Fortfall des Bedarfs ist die Abdeckung umgehend zu entfernen, danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln in Handarbeit flach zu lockern. Ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.
Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung
Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als drei Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationsperiode nach Bedarf im gesamten unversiegelten Wurzelbereich ausreichend zu wässern, ggf. durch Tiefenbewässerung. Zusätzlich können ausgleichende Maßnahmen, z. B. ein Verdunstungsschutz oder das Auslichten der Krone, erforderlich werden. Für lang andauernde, über eine Vegetationsperiode hinausgehende Baumaßnahmen mit Grundwasserabsenkungen sind diese Maßnahmen zu intensivieren bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen
Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Beläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, soll durch die Wahl der Baustoffe und durch die Art der Ausführung der Wurzelbereich möglichst wenig beeinträchtigt werden, z. B. durchlässige Beläge, möglichst geringe Tragschichtdicke, geringe Verdichtung oder Anhebung des Belags über Geländeniveau. Versiegelnde Beläge sollen nicht mehr als 30 %, offene Beläge nicht mehr als 50 % des Wurzelbereichs des ausgewachsenen Baums abdecken. Bei Veränderungen bestehender Beläge sollen diese Werte mind. erreicht werden. Im Regelfall sind zusätzliche technische Maßnahmen, z. B. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen, Baumroste, Rammschutz, erforderlich. Durch die Art der Wasserführung ist der Gefahr der Fremdstoffeinwirkung zu begegnen.