Читать книгу Finanzplaner Berufseinsteiger - Thomas Hammer - Страница 11

Оглавление

Die Sozialversicherung

Bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Eine Wahl haben Sie nur bei der Krankenversicherung.

Als Sozialversicherung bezeichnet man die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit sowie nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell absichern. Dazu kommt noch die gesetzliche Unfallversicherung, die Behandlungskosten oder Rentenzahlungen nach einem Arbeitsunfall oder bei einer beruflich verursachten Krankheit übernimmt.

Bei der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der Finanzierung der Beiträge beteiligen. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen Arbeitgeber sogar die vollen Kosten, sodass Sie davon gar nichts mitbekommen. Die Beiträge, die Betriebe an die für ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft zahlen, hängen in erster Linie von der Zahl der Beschäftigten ab.

Welcher Anteil des Gehalts in die Kassen der Sozialversicherung fließt, legt der Gesetzgeber jährlich neu fest – mit einer Ausnahme: Über die Höhe des Zusatzbeitrags dürfen die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. DieTabelle „Beiträge für die Sozialversicherung“ auf S. 26 zeigt die Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeweils bezogen auf das Bruttogehalt. Je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und einem möglichen Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung müssen Sie knapp 20 Prozent des Bruttogehalts für die Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

Die prozentualen Abgaben an die Sozialversicherung gelten nur bis zu einer bestimmten Höhe des Gehalts. Diese bezeichnet man als Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Frage, ob der Verdienst die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat, werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld mit einbezogen und im Regelfall auf die sozialversicherungspflichtigen Monate des Kalenderjahres umgelegt.

Für das Jahr 2021 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:

in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 7 100 Euro pro Monat in den alten und 6 700 Euro in den neuen Bundesländern und

in der gesetzlichen Krankenversicherung 4 837,50 Euro pro Monat.

Finanzplaner Berufseinsteiger

Подняться наверх