Читать книгу Finanzplaner Berufseinsteiger - Thomas Hammer - Страница 25
ОглавлениеVL: Der Staat spart mit
Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) helfen im Idealfall Arbeitgeber und Staat beim Sparen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) – der Begriff klingt ziemlich angestaubt. In der Tat wurde dieses Modell schon im Jahr 1961 erfunden, als das erste Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung in Kraft trat. Dass das VL-Sparen auch heute noch beliebt ist, liegt daran, dass die alte Idee gar nicht so altbacken ist: Arbeitnehmer zweigen etwas Geld von ihrem Gehalt auf einen Sparplan ab, die Arbeitgeber legen noch was drauf, und am Ende gibt es noch Zulagen vom Staat – und nach sieben Jahren dürfen sich die Sparer über ein schönes Guthaben freuen.
Beim VL-Sparen gibt es ein paar Grundregeln, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Vertrag abschließen:
Erlaubt sind nur Sparprodukte, die für das VL-Sparen zugelassen sind. Dabei handelt es sich vorrangig um Aktienfonds, Bausparverträge, Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen.
Sie können Ihren VL-Sparplan frei wählen und melden diesen dann bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers an.
Die Sparraten zieht die Firma vom Nettolohn ab und überweist sie auf den Anlagevertrag. Ob sie noch einen Zuschuss gewährt, entscheidet sie selbst.
Sie zahlen sechs Jahre lang ein, danach ruht der Vertrag noch ein weiteres Jahr. Erst dann können Sie über das Guthaben verfügen.
Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht für alle Anlageformen. Nur Aktienfonds und Bausparverträge werden begünstigt. Für Banksparpläne und Kapitallebensversicherungen gibt es keine staatliche Förderung.
So viel schon vorweg: Das VL-Sparen lohnt sich immer dann, wenn entweder Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht oder Arbeitgeber sich an den Sparraten beteiligen. Ist beides der Fall, profitieren Sie sogar doppelt.
Wie die Arbeitnehmersparzulage funktioniert
Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparplan oder Bausparvertrag einzahlen, können Sie vom Finanzamt Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dabei gibt es unterschiedliche Förderkriterien.
Beim Bausparen gilt: Die Zulage beträgt 9 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 470 Euro. Verdienen dürfen Sie maximal 17 900 Euro pro Jahr, wenn Sie ledig sind. Verheiratete dürfen 35 800 Euro verdienen.
Beim Aktiensparen gilt: Die Zulage beträgt 20 Prozent für jährliche Einzahlungen bis maximal 400 Euro. Die Höchstgrenze beim Einkommen beträgt 20 000 Euro pro Jahr für Ledige und 40 000 Euro für Verheiratete.
Zunächst einmal erscheinen die Einkommensgrenzen extrem niedrig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Maßstab das zu versteuernde Einkommen dient – und das ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Bei Angestellten ohne weitere Einkünfte und Werbungskosten wird zunächst der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr abgezogen. Auch ein Teil der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen.
Somit können Ledige davon ausgehen, dass sie rund 5 000 Euro jährlich mehr verdienen dürfen, um noch in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen. Wer Kinder hat, kann die Freibeträge dafür zusätzlich geltend machen, was den Einkommensspielraum noch erweitert.
Wenn Sie eine Ausbildung als Azubi beginnen, sollten Sie auf jeden Fall einen geförderten VL-Sparvertrag abschließen. In den allermeisten Fällen liegt die Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildungszeit unterhalb der Einkommensgrenzen, sodass Sie mehrere Jahre lang von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Ob der Arbeitgeber einen Teil der vermögenswirksamen Leistungen übernimmt, hängt ganz davon ab, in welchem Betrieb Sie arbeiten. Wenn die Firma in einem Branchenverband organisiert ist und der mit der Gewerkschaft ausgehandelte Tarifvertrag eine VL-Beteiligung vorsieht, wird sie sich im Regelfall daran halten. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Branche ab: So sieht der Tarifvertrag für Bankangestellte einen Arbeitgeberanteil von 40 Euro pro Monat vor, im Kfz-Gewerbe in Westdeutschland gibt es 26,59 Euro und in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes 6,65 Euro. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt einen anteilig gekürzten Zuschuss.
Doppelte Förderung ist beim VL-Sparen möglich, wenn Sie sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag parallel besparen. Als Single zahlen Sie dann pro Jahr 470 Euro in den Bausparvertrag und 400 Euro in den Fondssparplan ein, um in Summe die maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr mitzunehmen – vorausgesetzt, Sie halten die Einkommensgrenzen ein.
Welcher VL-Sparplan passt zu mir?
Die Tabelle gibt einen Kurzüberblick über die Anlageformen, in die man prinzipiell vermögenswirksame Leistungen stecken kann. Sie zeigt, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen und für wen sie geeignet sind. Detaillierte Erläuterungen zu den Anlageprodukten finden Sie im Kapitel „Sparen und anlegen“ ab S. 117.
Anlageform | Vor- und Nachteile | Empfehlung |
Aktienfonds | Vorteile: Hohe Sparzulage von 20 %, gute Renditechancen. Nachteile: Nebenkosten bei Kauf und für die Depotführung, Wertschwankungsrisiko. | Geeignet vor allem für jüngere Sparer, die das Geld auch länger liegen lassen können. Pluspunkt: Die Zulage federt in schlechten Börsenphasen die Verluste ab. |
Bausparvertrag | Vorteile: Sparzulage von 9 %, kein Verlustrisiko, freie Verwendung des Geldes auch beim Bezug von Wohnungsbauprämie bei Vertragsabschluss bis 25 Jahre. Nachteile: Nebenkosten beim Abschluss, Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen nur für Investitionen ins Eigenheim. | Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer bis 25 mit Anspruch auf die Zulagen. Mit Arbeitnehmersparzulage plus Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen wird die Rendite attraktiv. |
Banksparvertrag | Vorteile: Keine Nebenkosten, kein Verlustrisiko. Nachteile: Geringe Rendite, keine Sparzulage. | Geeignet für sicherheitsbewusste Sparer, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt und kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. |
Kapitalbildende Lebensversicherung | Vorteile: Keine Nachteile: Keine Sparzulage, geringe Transparenz, niedrige Rendite, mangelnde Flexibilität. | Nicht geeignet für VL-Sparer |
Darüber hinaus können die Modalitäten beim VL-Sparen auch per Betriebsvereinbarung oder ganz individuell im Arbeitsvertrag geregelt werden. Übernimmt das Unternehmen nicht die komplette mögliche Sparrate, steht es Ihnen frei, die Einzahlungen aus eigener Tasche aufzustocken.
Bei einem Jobwechsel bereiten die vermögenswirksamen Leistungen keine Probleme. Auch nach der Kündigung beim alten Arbeitgeber gehört das Geld Ihnen – unabhängig davon, ob er sich an den Sparraten beteiligt hat oder nicht. Im neuen Job können Sie dann den Vertrag weiterführen, je nach Angebot des Arbeitgebers mit dessen Unterstützung oder auf eigene Rechnung.