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Einkommensteuererklärung: Das rechnet sich!

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Mit der Steuererklärung können Sie sich unter Umständen mit wenig Aufwand ordentlich Geld vom Staat zurückholen.

Wer als Azubi erstes eigenes Geld verdient, bleibt oftmals noch von der Lohnsteuer verschont: Erst wenn der monatliche Bruttolohn deutlich höher ist als 1 000 Euro, zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer ab und überweist diese ans Finanzamt. Wenn Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet werden, kann auch bei niedrigerem Bruttoentgelt Lohnsteuer anfallen, wenn im Monat der Auszahlung die Gesamtsumme den steuerpflichtigen Bereich erreicht. Ob Sie bereits Lohnsteuer zahlen, sehen Sie auf der Gehaltsabrechnung, wo die einbehaltene Lohnsteuer als Abzug aufgeführt ist.

Eigentlich haben Sie Ihre Pflicht gegenüber den Steuerbehörden erfüllt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. Sofern Sie keine anderweitigen Einkünfte haben, sind Sie nicht extra noch zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn Sie

steuerpflichtige Nebeneinnahmen haben, etwa aus Vermietung oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit,

Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben,

einen Freibetrag, etwa über Sonderausgaben, für die Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug eingetragen haben oder

andere spezielle Kriterien zutreffen, beispielsweise, dass Sie parallele Arbeitsverhältnisse haben oder Sie und Ihr Ehepartner in besonderen Steuerklassen sind.

Trotzdem ist es häufig sinnvoll, auf freiwilliger Basis eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Der Lohnsteuerabzug ist nämlich – auch in Bezug auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld – so ausgelegt, dass er der Steuerbelastung entspricht, die bei einem konstanten Einkommen und keinen steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben anfallen würde.

Finanzplaner Berufseinsteiger

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