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Regelmäßige Fortschreibung

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In der Praxis hat sich unter ›regelmäßig‹ ein Zeitraum von fünf bis zehn Jahren etabliert. In einigen Bundesländern gibt es konkret vorgeschriebene oder empfohlene Fortschreibungsfristen (vgl. Tabelle 1), an denen sich auch Kommunen in Bundesländern ohne Fortschreibungsvorgaben orientieren können. Alternativ kann sich auch an den Fortschreibungsfristen von gegebenenfalls parallel fortzuschreibenden Rettungsdienstbedarfsplänen oder an den Legislaturperioden der Kommunalparlamente orientiert werden.

Ein regelmäßiges Zeitintervall für die Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans ist in jedem Fall nicht zu groß zu wählen, um rechtzeitig auf sich abzeichnende Versorgungsdefizite oder Überschusssituationen angemessen reagieren zu können. Der Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung ist aber auch nicht zu klein zu wählen, so dass die Maßnahmen aus der vorhergehenden Version des Bedarfsplans auch umgesetzt werden und Wirkung entfalten können. In Hessen wurde daher die Fortschreibungsfrist nach § 2 Satz 1 der Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV) nach In-Kraft-Treten ihrer Überarbeitung im Jahr 2014 von fünf auf zehn Jahren heraufgesetzt, da in der Regel innerhalb von fünf Jahren keine so erheblichen Veränderungen in den Kommunen stattfinden, dass sie den Aufwand der Fortschreibung alle fünf Jahre erfordern29 .

Feuerwehrbedarfsplanung

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