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Wesentliche oder erhebliche Veränderungen

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Kommt es zu wesentlichen oder erheblichen Veränderungen in der Stadt oder Gemeinde, ist der Feuerwehrbedarfsplan auch außerplanmäßig fortzuschreiben. Bei wesentlichen Veränderungen kann es sich um Änderungen in der Gemeindestruktur (z. B. Ausweisung neuer Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete) oder um unvorhergesehene feuerwehrinterne Entwicklungen (z. B. unerwartete Änderungen in der Mitgliederstruktur, überraschender Umfang an Fahrzeug- und Geräteausfällen) handeln. Auch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder politischer Ansichten können Anlass für eine außerperiodische Fortschreibung sein.

Tabelle 1: Fortschreibungsfristen für Feuerwehrbedarfspläne in den Bundesländern


BundeslandFortschreibungsfristFundstelle

Feuerwehrbedarfsplanung

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