Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 214
aa)
ОглавлениеZu prüfen ist Art. 8 des Deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens, dessen Fortgeltung nach dem 2. Weltkrieg gegenüber der BRep. Deutschland auch durch die Islamische Republik Iran bestätigt wurde.[2] Sachlich ist Art. 8 des Abk. auf das Ehegüterrecht anwendbar.