Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 219
bb)
ОглавлениеEine Rechtswahl zu iranisch-islamischem Recht nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB, die im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung gefolgert werden könnte, scheitert jedenfalls an dem Formerfordernis in Art. 15 Abs. 3, 14 Abs. 4 S. 1 EGBGB; bei Wahl im Inland wäre notarielle Beurkundung erforderlich gewesen.