Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 216
b) EU-EheGüterVO
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Die EU-EheGüterVO ist am 29.1.2019 in Kraft getreten. Die IPR-Bestimmungen der VO sind jedoch nur anzuwenden auf Ehen, die nach dem Inkrafttreten geschlossen werden, sowie auf eine Rechtswahl nach diesem Zeitpunkt (Art. 69 Abs. 3 EU-EheGüterVO, wobei „nach“ ein Redaktionsfehler ist, da offenbar gewollt ist, dass Eheschließungen nach dem Inkrafttreten, damit auch am 29.1.2019 geschlossene Ehen, erfasst sind.