Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 38
§ 3 Verortung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung
Оглавление26
Fall 1:
In Berlin werden von Jugendlichen öffentliche und private Gebäude sowie U- und S-Bahnen mit Farbe aus Spraydosen besprüht; es entstehen zT bizarre „Gemälde“. Um dieses Sprayen zu verhindern, erlässt das Abgeordnetenhaus von Berlin ein „Spraydosen-Verkaufsgesetz“. § 1 lautet: Das Verkaufen von mit Farben gefüllten Spraydosen ist verboten. Ausnahmsweise dürfen diese Spraydosen verkauft werden an Malerbetriebe, … § 2: Für die Überwachung des Verbots sind die Gewerbeaufsichtsbehörden zuständig. Ist das Verkaufsgesetz Privatrecht oder öffentliches Recht? Rn 44
27
Fall 2:
Als A seinen neuen Personalausweis auf dem Rathaus in Empfang nimmt, stellt er fest, dass sein Name falsch geschrieben ist. Er gerät in Aufregung und beschimpft die Mitarbeiter der Verwaltung als dem Zeitgeist verfallene Typen, deren Anspruch an die Qualität ihrer Arbeit gegen Null tendiere. Zugleich verlangt er die sofortige Berichtigung des Personalausweises. Daraufhin verweist ihn der Behördenleiter des Hauses. Ist das Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen? Rn 45