Читать книгу Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber - Страница 116

b) Anhörung, Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG

Оглавление

Eine Anhörung war gemäß Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 BayVwVfG nicht erforderlich, da wegen der latenten Gefahr, die vom Hund ausgeht, eine sofortige Entscheidung ohne weiteres Zuwarten im überwiegenden Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten war.

Kommunalrecht Bayern

Подняться наверх