Читать книгу Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber - Страница 117
c) Form
ОглавлениеDer Verwaltungsakt konnte zunächst von A mündlich erlassen werden, Art. 37 Abs. 2 BayVwVfG. Er wurde überdies am 24.6.2019 in schriftlicher Form nochmals bestätigt.
Der Verwaltungsakt konnte zunächst von A mündlich erlassen werden, Art. 37 Abs. 2 BayVwVfG. Er wurde überdies am 24.6.2019 in schriftlicher Form nochmals bestätigt.