Читать книгу Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Siebenter Band: enthaltend Kapitel 13 und 14. - Т.Б. Маколей, Томас Бабингтон Маколей - Страница 28

Dreizehntes Kapitel.
Wilhelm und Marie
Die Folter

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Nichts in den Vorgängen zu Edinburg setzt einen Engländer mehr in Erstaunen, als das Verfahren der Stände in Bezug auf die Tortur. In England war die Folter stets gesetzwidrig gewesen. Selbst in den servilsten Zeiten hatten die Richter sie einstimmig dafür erklärt. Die Herrscher, welche gelegentlich ihre Zuflucht zu derselben genommen, hatten sie so weit möglich im Geheimen angewendet, hatten nie behauptet, daß sie im Einklange mit dem Staatsgesetz oder mit dem gemeinen Recht gehandelt und hatten sich damit entschuldigt, daß sie sagten, die außerordentliche Gefahr, der der Staat ausgesetzt sei, habe sie gezwungen, die Verantwortlichkeit für außerordentliche Vertheidigungsmittel auf sich zu nehmen. Kein englisches Parlament hatte es daher je für nöthig gehalten, eine Acte oder einen Beschluß in Bezug auf diesen Gegenstand zu erlassen. Die Tortur war weder in der Bitte um Recht noch in irgend einem von dem Langen Parlament entworfenen Gesetze erwähnt. Kein Mitglied der Convention von 1689 dachte daran vorzuschlagen, daß die Urkunde, welche den Prinzen und die Prinzessin von Oranien auf den Thron berief, eine Erklärung gegen die Anwendung von Folterbänken und Daumenschrauben zu dem Zwecke, Gefangene zur Selbstanklage zu zwingen, enthalten solle. Eine solche Erklärung würde mit Recht eher als eine Schwächung denn als Kräftigung einer Regel betrachtet worden sein, welche schon zu den Zeiten der Plantagenets von den berühmteren Weisen von Westminsterhall mit Stolz für einen unterscheidenden Zug der englischen Rechtswissenschaft erklärt worden war.47 In der schottischen Rechtsforderung wurde die Anwendung der Tortur, ohne Beweis, oder in gewöhnlichen Fällen, für gesetzwidrig erklärt. Daraus ergiebt sich folgerichtig, daß die Tortur in Fällen wo starker Beweis vorhanden war oder wo ein außerordentliches Verbrechen vorlag, für gesetzmäßig erklärt war; auch führten die Stände die Tortur nicht unter den Mißbräuchen auf, welche gesetzliche Abhülfe erheischten. In der That, sie konnten die Tortur nicht verdammen, ohne sich selbst zu verdammen. Der Zufall wollte, daß, während sie sich mit der Feststellung der Regierung beschäftigten, der beredte und gelehrte Lord-Präsident Lockhardt, als er eines Sonntags aus der Kirche kam, auf offener Straße ermordet wurde. Der Mörder ward ergriffen und erwies sich als ein Elender, der, nachdem er seine Gattin barbarisch behandelt und aus dem Hause geworfen, durch ein Decret des Court of Session gezwungen worden war, für ihren Unterhalt zu sorgen. Ein wüthender Haß gegen die Richter, die sie in Schutz genommen, hatte sich seiner bemächtigt und ihn zu einem entsetzlichen Verbrechen und einem entsetzlichen Schicksale getrieben. Es war natürlich, daß eine von so erschwerenden Umständen begleitete Mordthat den Unwillen der Mitglieder der Convention erregte. Gleichwohl hätten sie den kritischen Ernst des Augenblicks und die Wichtigkeit ihrer Mission bedenken sollen. Leider aber befahlen sie in der Hitze der Leidenschaft dem Magistrate von Edinburg, den Gefangenen die spanischen Stiefeln anzulegen, und ernannten einen Ausschuß zur Beaufsichtigung der Operation. Hätte dieser unselige Vorfall nicht stattgefunden, so ist es wahrscheinlich, daß das schottische Gesetz bezüglich der Tortur ohne weiteres dem englischen Gesetze assimilirt worden wäre.48

Nach Feststellung der Rechtsforderung schritt die Convention zur Revision des Krönungseides. Als dies gethan war, wurden drei Mitglieder ernannt, welche die Regierungsurkunde nach London bringen sollten. Argyle, obwohl streng genommen dem Sinne des Gesetzes nach kein Peer, wurde zum Vertreter der Peers gewählt; Sir Jakob Montgomery repräsentirte die Deputirten der Grafschaften, und Sir Johann Dalrymple die der Städte.

Hierauf vertagten sich die Stände auf einige Wochen, nachdem sie noch einen Beschluß gefaßt hatten, welcher Hamilton ermächtigte diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe bis zum Schlusse des Interregnums nothwendig erscheinen könnten.

47

Eine interessante Stelle über diesen Gegenstand findet sich bei Fortescue.

48

Act. Parl. Scot. April 1. 1689; Orders of Committee of Estates, Mai 16. 1689; London Gazette, April 11.

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