Читать книгу Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften, eBook - Ulrich Wackerbarth - Страница 54
§ 5 Die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis)
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Fall 7:
Im Gesellschaftsvertrag einer BGB-Gesellschaft haben die 12 Gesellschafter sich 2012 damit einverstanden erklärt, dass die aus 3 Gesellschaftern bestehende Geschäftsführung für die Zukunft ermächtigt sein soll, Nachschusspflichten für die Gesellschafter „in angemessenem Umfang“ zu begründen, wenn sie das für erforderlich hält. Nachdem die Geschäftsführung im Juli 2015 beschlossen hat, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen und jedem Gesellschafter eine Nachschusspflicht in Höhe von 50 000 € aufzuerlegen, fragt Gesellschafter A an, ob er zur Leistung eines solchen Nachschusses verpflichtet ist. Rn. 116
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Fall 8:
G ist geschäftsführender Gesellschafter einer aus A, B, C und G bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein nicht unerhebliches aus Grundstücken bestehendes Vermögen verwaltet. G ist außerdem Geschäftsführer der aus 5 Personen bestehenden X-GmbH. Bei Letzterer hat er sich finanzielle Unregelmäßigkeiten zu seinem Vorteil und zu Lasten des Gesellschaftsvermögens zu Schulden kommen lassen. A, B und C erwägen, G die Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen. Ist dies möglich? Rn. 117
Literatur:
Armbrüster, Nachschusspflicht im Personengesellschaftsrecht, ZGR 2008, 1 ff.; Flume, Gesellschaft und Gesamthand, ZHR 136 (1972) 177 ff.; Grunewald, Die Gesellschafterklage in der Personengesellschaft und der GmbH, 1990; Kießling, Das Gesamthandsprinzip bei Personengesellschaften. FS Hadding, S. 477 ff.; Raiser, Das Recht der Gesellschafterklagen, ZHR 153 (1989) 1 ff.; C. Schäfer, Vom Einstimmigkeitsprinzip zum treupflichtgetragenen Mehrheitsentscheid im Personengesellschaftsrecht, ZGR 2013, 237 ff.; derselbe, Der Bestimmtheitsgrundsatz ist (wirklich) Rechtsgeschichte, ZGR 2014, 1401; Schünemann, Grundprobleme der Gesamthandsgesellschaft 1975; Schulze/Osterloh, Das Prinzip der gesamthänderischen Bindung, 1972.