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6.2.2 Querkräfte

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(1) In geschweißten Verbindungen oder geschraubten Verbindungen mit geschweißten Stirnblechen sind in der Regel die Schweißnähte am Steg des angeschlossenen Trägers für die gesamte Querkraft ohne Mitwirkung der Schweißnähte an den Trägerflanschen zu bemessen.

(2) In geschraubten Verbindungen mit Stirnblechen sollte die Tragfähigkeit jeder einzelnen Schraubenreihe für gleichzeitig wirkende Quer- und Zugkräfte nach den in Tabelle 3.4 angegebenen Kriterien überprüft werden. Dabei ist der Einfluss von Abstützkräften auf die Zugkraft in den Schrauben zu berücksichtigen.

Anmerkung : Vereinfachend darf angenommen werden, dass bei den für die Zugbeanspruchung benötigten Schrauben die volle Zugtragfähigkeit vorhanden ist, wenn die Querkraft den Wert aus folgenden Beiträgen nicht überschreitet :

 a) die volle Abschertragfähigkeit der Schrauben, die nicht für die Zugbeanspruchung herangezogen werden und

 b) das (0,4/1,4)fache der vollen Abschertragfähigkeit der Schrauben, die die volle Zugbeanspruchung aufnehmen müssen.

(3) In geschraubten Verbindungen mit Flanschwinkeln kann angenommen werden, dass der Winkel, der an den druckbeanspruchten Trägerflansch anschließt, die volle Querkraft des Trägers auf die Stütze überträgt, wenn :

 – der Spalt g zwischen Trägerende und Stützenflansch nicht größer ist als die Dicke ta des Flanschwinkels;

 – die Querkraft nicht größer ist als die Abschertragfähigkeit der Schrauben, welche den Flanschwinkel mit der Stütze verbinden;

 – der Trägersteg die Anforderungen in EN 1993-1-5, Abschnitt 6 erfüllt.

(4) Die Schubtragfähigkeit eines Anschlusses kann aus der Verteilung der Kräfte und Momente auf die Grundkomponenten des Anschlusses und den Tragfähigkeiten der Grundkomponenten abgeleitet werden, siehe Tabelle 6.1.

(5) Wenn für die Aufnahme der Querkräfte an Fußplatten keine speziellen Schubelemente vorgesehen sind, wie z. B. Blockanker oder Dübel, so ist in der Regel nachzuweisen, dass die Querkräfte durch den Gleitwiderstand zwischen Fußplatte und Fundament, siehe 6.2.2(6), und, falls die Schraubenlöcher nicht übergroß sind, durch die Abschertragfähigkeit der Ankerschrauben, siehe 6.2.2(7), zusammen übertragen werden können. Die Lochleibungstragfähigkeit von Blockankern oder Dübeln im Beton ist in der Regel nach EN 1992 zu überprüfen.

(6) Der Gleitwiderstand Ff,Rd zwischen Fußplatte und Mörtelschicht ist wie folgt zu bestimmen :

(6.1)

Dabei ist

C f,d der Reibbeiwert zwischen Fußplatte und Mörtelschicht. Folgende Werte können verwendet werden :– für Sand-Zement-Mörtel Cf,d = 0,20– für andere Mörtel-Zusammensetzungen sollte der Reibbeiwert Cf,d nach EN 1990, Anhang D durch Versuche bestimmt werden;
N c,Ed Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft in der Stütze.

Anmerkung : Wird die Stütze durch eine Zugkraft belastet, gilt Ff,Rd = 0.

(7) Die Abschertragfähigkeit Fvb,Rd einer Ankerschraube ist als Minimum der beiden Werte F1,vb,Rd und F2,vb,Rd zu bestimmen :

 – F1,vb,Rd Abschertragfähigkeit der Ankerschraube, nach 3.6.1

 – (6.2)

Dabei ist

α bc = 0,44 – 0,0003 fyb
f yb die Streckgrenze der Ankerschraube, wobei 235 N/mm2fyb ≤ 640 N/mm2.

(8) Zwischen einer Fußplatte und einer Mörtelschicht ist der Gesamtschubwiderstand Fv,Rd in der Regel wie folgt zu bestimmen :

(6.3)

Dabei ist

n die Anzahl der Ankerschrauben in der Fußplatte.

(9) Beton und Bewehrung des Stützenfußfundaments sollten nach EN 1992 bestimmt werden.

Stahlbau-Kalender 2021

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