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6.2.6.7 Trägerflansch und -steg mit Druckbeanspruchung
Оглавление(1) Die Resultierende des Druckwiderstandes des Trägerflansches und der angrenzenden Druckzone im Trägersteg kann im Druckpunkt nach 6.2.7 angenommen werden. Für die Tragfähigkeit von Trägerflansch und -steg bei Druckbeanspruchung gilt folgende Gleichung :
(6.21)
Dabei ist
h | die Höhe des angeschlossenen Trägers; |
M c,Rd | die Biegetragfähigkeit des Trägerquerschnitts, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Abminderung aus Querkraftinteraktion, siehe EN 1993-1-1. Bei Vouten kann Mc,Rd unter Vernachlässigung des zwischenliegenden Flansches berechnet werden; |
t fb | die Flanschdicke des angeschlossenen Trägers. |
Beträgt die Höhe des Trägers einschließlich Voute mehr als 600 mm, so ist in der Regel der Beitrag des Trägersteges zu der Tragfähigkeit bei Druckbeanspruchung auf 20 % zu begrenzen.
Bild 6.11. α-Werte für ausgesteifte Stützenflansche und Stirnbleche
(2) Wird ein Träger durch Vouten verstärkt, gelten die folgenden Voraussetzungen :
– die Stahlgüte der Voute sollte mindestens der Stahlgüte des Trägers entsprechen;
– die Flanschabmessungen und die Stegdicke der Voute sollten nicht kleiner sein als die des Trägers;
– der Winkel zwischen Voutenflansch und Trägerflansch sollte nicht größer sein als 45°;
– die Länge ss der steifen Auflagerung darf mit der Schnittlänge des Voutenflansches parallel zum Trägerflansch angesetzt werden.
(3) Wird der Träger durch Vouten verstärkt, so ist die Tragfähigkeit des Trägerstegs mit Druck nach 6.2.6.2 zu ermitteln.