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6.4.2 Geschraubte Anschlüsse
Оглавление(1) Bei einem Träger-Stützenanschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes bestimmt wird, kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn dwc/tw ≤ 69ε gilt.
(2) Bei einem Anschluss mit Stirnblech oder Flanschwinkeln kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
a) die Biegetragfähigkeit des Anschlusses wird bestimmt durch die Tragfähigkeit von entweder :
– dem Stützenflansch mit Biegebeanspruchung oder
– dem Stirnblech oder dem Flanschwinkel auf der Trägerzugseite mit Biegebeanspruchung.
b) die Dicke t des Stützenflansches oder des Stirnblechs oder des Flanschwinkels auf der Trägerzugseite (nicht notwendigerweise die gleiche Grundkomponente wie in (a)) erfüllt folgende Bedingung :
(6.32)
Dabei ist
d | der Nenndurchmesser der Schraube; |
f ub | die äußerste Bruchfestigkeit des Schraubenwerkstoffes; |
f y | die Streckgrenze der maßgebenden Grundkomponente. |
(3) Bei einem geschraubten Anschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Abschertragfähigkeit der Schrauben bestimmt wird, darf nicht davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist.