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6.4.2 Geschraubte Anschlüsse

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(1) Bei einem Träger-Stützenanschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Schubtragfähigkeit des Stützenstegfeldes bestimmt wird, kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn dwc/tw ≤ 69ε gilt.

(2) Bei einem Anschluss mit Stirnblech oder Flanschwinkeln kann davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :

a) die Biegetragfähigkeit des Anschlusses wird bestimmt durch die Tragfähigkeit von entweder :

 – dem Stützenflansch mit Biegebeanspruchung oder

 – dem Stirnblech oder dem Flanschwinkel auf der Trägerzugseite mit Biegebeanspruchung.

b) die Dicke t des Stützenflansches oder des Stirnblechs oder des Flanschwinkels auf der Trägerzugseite (nicht notwendigerweise die gleiche Grundkomponente wie in (a)) erfüllt folgende Bedingung :

(6.32)

Dabei ist

d der Nenndurchmesser der Schraube;
f ub die äußerste Bruchfestigkeit des Schraubenwerkstoffes;
f y die Streckgrenze der maßgebenden Grundkomponente.

(3) Bei einem geschraubten Anschluss, dessen Biegetragfähigkeit Mj,Rd durch die Abschertragfähigkeit der Schrauben bestimmt wird, darf nicht davon ausgegangen werden, dass genügend Rotationskapazität zur Anwendung des plastisch-plastischen Berechnungsverfahrens vorhanden ist.

Stahlbau-Kalender 2021

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