Читать книгу 8 erotische LeXuS-Geschichten - Virginie Bégaudeau - Страница 10
Der LeXuS
ОглавлениеLeXuS, Artikel 1
Jede sexuelle Praktik muss vom LeXuS, je nach Zuordnung der Einwohner, erlaubt sein.
Alle Einwohner, die sexuelle Praktiken außerhalb der an ihren Distrikt gebundenen Regelungen ausüben und deswegen gegen den LeXuS verstoßen, können strafrechtlich verfolgt und zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt werden.
Jede sexuelle Praktik kann verkauft, gekauft und vermietet werden, wenn die Beteiligten dazu befähigt wurden.
Die Funktionäre (Distrikt O – befähigt) erhalten einen Arbeiter, der ihrem persönlichen Vergnügen gewidmet ist.
Die Arbeiter (Distrikt I – befähigt) sind die Sexualarbeiter.
Die Partner (Distrikt II – befähigt) haben ein beschränktes und exklusives Recht auf Sexualität. Sie dürfen sie nur mit ihrem vom LeXuS zugeordneten Partner erleben.
Die Konsumenten (Distrikt III – befähigt) haben die Wahl über ihre Sexualität.
Die Beraubten (Distrikt IV – nicht befähigt) haben keinen Zugang zu Sexualität.
Die Verdammten (Distrikt X – nicht befähigt) haben keinerlei soziale Interaktion.