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Der LeXuS

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LeXuS, Artikel 1

Jegliche sexuelle Handlung muss durch den LeXus, abhängig von der Zuordnung eines Bürgers, genehmigt werden.

Jeder Bürger, der Geschlechtsverkehr außerhalb der Regeln seines Distriktes praktiziert und damit gegen den LeXuS verstößt,

ist Gegenstand lebenslänglicher Inhaftierung.

Jegliche sexuelle Handlung kann verkauft, gekauft und gepachtet werden, sofern die Bürger,

die den Vertrag abschließen, dazu berechtigt sind:

Die Betreiber (Distrikt O – berechtigt) können Arbeiter zu ihrem persönlichen Vergnügen nutzen.

Die Arbeiter (Distrikt I – berechtigt) sind Sexarbeiter.

Die Partner (Distrikt II – berechtigt) verfügen über eingeschränkten und exklusiven Zugang zu Sexualität. Sie können diese ausschließlich mit dem ihnen durch den LeXuS zugeteilten Partner praktizieren.

Die Verbraucher (Distrikt III – berechtigt) können frei über ihre Sexualität verfügen.

Die Enteigneten (Distrikt IV – nicht berechtigt) haben keinerlei Zugang zu Sexualität.

Die Unglücklichen (Distrikt X – nicht berechtigt) sind von jeglicher sozialen Interaktion ausgeschlossen.

8 erotische LeXuS-Geschichten

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