Читать книгу Normatives Management und strategische Entwicklung - Winfried Zapp - Страница 29
2.4 Überlegungen zur Beachtung von Werten und Normen
ОглавлениеIn traditionellen Gesellschaften, in denen Gehorsam gegenüber gesellschaftlichen und auch religiösen Werten und Normen eine große Rolle spielt, stellt das eigene Hinterfragen der Werte und Normen nicht die Regel dar. In modernen Gesellschaften ist die persönliche Entscheidung, bestimmte Werte und Normen zu akzeptieren oder abzulehnen, wichtiger geworden. Die Beachtung von Normen und Werten ist somit stark durch eigenes Nachdenken geprägt. Die eigenen Motive rücken in das Zentrum der Entscheidung.
Die Beachtung von Normen und Werten ist, sowohl auf der individuellen als auch der organisationalen Ebene, in einer modernen durch Wertepluralismus geprägten Welt damit häufig ein Ergebnis des rationalen Nachdenkens über die Sinnhaftigkeit von Normen und Werten und der Beachtung derselben.
Aus einer Kantianischen Perspektive werden Werte und Normen beachtet, weil sie von dem Handelnden als moralisch richtig erkannt werden. Durch das Nachdenken über Pflichten und das Wesen des menschlichen Zusammenlebens werden bestimmte Werte und Normen als richtig erkannt und daher befolgt.
Aus einer utilitaristischen Perspektive ist die Normbeachtung Ergebnis des Abwägens der Nutzen und Kosten. Die Zustimmung zu einem Norminhalt und die Beachtung einer Norm ist somit Resultat der Einsicht, dass dies mit Vorteilen für die Gesellschaft verbunden ist:
• Die Wert- und Normbeachtung kann auf der Erkenntnis basieren, dass die Beachtung der Vorschrift unverzichtbar für das Wesen der Gesellschaft oder einer Organisation oder Gruppe ist.
• Ein damit verwandtes Motiv für die Beachtung von Werten und Normen ist die direkte oder indirekte Erwartung eines entsprechenden Verhaltens anderer. Gegebenenfalls geht der Handelnde davon aus, dass die eigene Beachtung der Normen andere motiviert, diese Normen auch zu beachten.
Aus einer eher auf den individuellen Nutzen ausgerichteten Perspektive ergibt sich:
• Der Handelnde befolgt eine Norm, weil auch andere diese Norm beachtet haben, und nun die Normbeachtung erwartet wird. Die Normbeachtung ist daher Folge der »Reziprozitätserwartung«.
Ganz auf die egoistische Perspektive abstellend ergibt sich:
• Der Handelnde beachtet die Normen, um damit Sanktionen zu vermeiden, seien diese milde in Form gesellschaftlicher Geringschätzung oder in Form stärkerer Sanktionen wie Geld- oder gar Haftstrafen.
Insbesondere eine Nutzen und Kosten abwägende Denkweise steht im Mittelpunkt der Überlegungen von Gary Becker, der sich in seiner mit dem Nobelpreis ausgezeichneten Forschung mit der »ökonomischen Erklärung menschlichen Verhaltens« befasst (Becker 1993). Gary Becker argumentiert auf Basis der Annahme, dass Individuen durch nutzenmaximierendes Verhalten charakterisiert sind und Wahlhandlungen im Kontext der Optimierung verstanden werden müssen: Sein Ansatz unterstellt, dass auch die Beachtung von Normen grundsätzlich Ergebnis des Optimierungskalküls der handelnden Akteure ist und Normbeachtung häufig Ergebnis der rationalen Abwägung der Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit von Nutzen und Kosten ist. Seine Analyse, die er auf Themen wie Ehe, Fruchtbarkeit, Familie, Konsumverhalten und auf die Allokation der Zeit anwendet, erweitert den Blick auf normabweichendes Verhalten und erklärt dieses mit dem Prinzip der Nutzenmaximierung. Bezogen auf den Themenkomplex Kriminalität und Strafe unterstellt sein Ansatz beispielsweise, »dass eine Person eine Straftat begeht, wenn der für sie erwartete Nutzen größer ist als der Nutzen, den sie realisieren könnte, wenn sie ihre Zeit und sonstigen Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen würden« (Becker 1993, S.47–48). Ein anderes Beispiel gab Becker mit Verweis auf das Parken von Autos: Wenn die Strafen für falsches Parken gering sind, dann werden viele die Norm »Parke nicht im Parkverbot« nach einer Abwägung des Weitersuchens oder Strafe in Kauf nehmen missachten. Seine Schlussfolgerung ist eindeutig: Menschen werden in vielen Fällen die Beachtung von Normen von einer Nutzen-Kosten-Abwägung abhängig machen.