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Aussperrung

LS- SV-

Aussperrungsunterstützungen unterliegen ebenso wie Streikgelder nicht dem Lohnsteuerabzug. Sie gehören auch nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.

Zur Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses bei einer Aussperrung vgl. das Stichwort „Unbezahlter Urlaub“.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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